Hauptberuflich Krankenhausarzt - im (unbezahlten) Sonderurlaub Honorararzt

  • Ein herzliches Hallo an alle,


    Ich sitze gerade an meiner (nahezu komplett ausgefüllten) Steuererklärung und stehe abschließend noch vor einer wichtigen finalen Eintragung, bei dir ich durchaus Hilfe gebrauchen könnte...


    Es geht um folgenden Sachverhalt:


    Ich bin hauptberuflich in einem Krankenhaus als Arzt angestellt. Im betreffenden Jahr wurde ich für einen kompletten Monat (unbezahlt) sonderbeurlaubt, das Angestelltenverhältnis bestand jedoch durchgängig fort. In Absprache mit dem Krankenhaus habe ich i.R.e. Kooperation den "sonderbeurlaubten" Monat als Honorararzt in einer Praxis gearbeitet.

    Im Anschluss an diese Tätigkeit bin ich wieder ins Krankenhaus zurückgekehrt, habe dem Praxisleiter eine Rechnung geschrieben (ohne vorherige Beantragung einer gesonderten Steuernr. beim FA) und habe daraufhin das vereinbarte Bruttogehalt überwiesen bekommen.


    Meine Frage lautet:


    1. Unter welchem Punkt gebe ich das Brutto erhaltene Gehalt an. Muss ich das Bruttogehalt in die EÜR eintragen? Meiner Ansicht nach habe ich für den Monat ja als Honorararzt (freiberuflich) gearbeitet!?

    2. Von dem Bruttogehalt habe ich für den entsprechenden Monat meinen (gesetzlichen) Krankenkassenbeitrag beglichen und zusätzlich den Beitrag für die Ärzteversorgung geleistet (in beiden Fällen sowohl den Vollbetrag (Arbeitnehmer + Arbeitgeber). Kann ich diese geleisteten Zahlungen vom Bruttolohn abziehen? Falls nicht, wo wären diese Eintragungen zu ergänzen?

    3. Im Rahmen der Praxistätigkeit habe ich den Arzthelferinnen und MTAs vor Ort als verantwortlicher Arzt Weisungen bzgl. der Patientenvorbereitung und expliziten Untersuchungstechnik gegeben. Zudem erfolgte die Patientenaufklärung durch mich. Wäre hier eine Übungsleiterpauschale anzusetzen?


    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.


    Lieben Gruß

    • Offizieller Beitrag

    1. Unter welchem Punkt gebe ich das Brutto erhaltene Gehalt an. Muss ich das Bruttogehalt in die EÜR eintragen? Meiner Ansicht nach habe ich für den Monat ja als Honorararzt (freiberuflich) gearbeitet!?

    Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i.S. § 18 EStG + EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)


    2. Von dem Bruttogehalt habe ich für den entsprechenden Monat meinen (gesetzlichen) Krankenkassenbeitrag beglichen und zusätzlich den Beitrag für die Ärzteversorgung geleistet (in beiden Fällen sowohl den Vollbetrag (Arbeitnehmer + Arbeitgeber). Kann ich diese geleisteten Zahlungen vom Bruttolohn abziehen? Falls nicht, wo wären diese Eintragungen zu ergänzen?

    Sonderausgaben als "Selbstzahler"


    Wäre hier eine Übungsleiterpauschale anzusetzen?

    Nein, definitiv nicht.



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