Elternzeit ohne Bezüge

  • Hallo!


    Kurze Sachlage:


    Es geht um das Steuerjahr 2020. Ich war das kompletet im Elternzeit ohne Elterngeldbezug. Ich bin verheiratet, allerdings veranlage ich getrennt von meinem Mann, da er im Nachbarland veranlagt. Wir sind beide Arbeitnehmer. Deutsches Kindergeld haben wir bekommen.


    Frage nun:


    Wenn ich bei der Lohnsteuerbescheinigung im Programm überall 0 eingebe (so wie es aber auf meinem Original ist), bekomme ich eine Fehlermeldung. Wo liegt der Fehler?


    Seid nachsichtig, ich benutze das Programm zum ersten Mal.


    Liebe Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich bei der Lohnsteuerbescheinigung im Programm überall 0 eingebe (so wie es aber auf meinem Original ist), bekomme ich eine Fehlermeldung. Wo liegt der Fehler?

    Weil das "Programm", welches auch immer (Ich habe mal das Sparbuch unterstellt) bzw. das Elster-Modul der Finanzverwaltung zahlenmäßig nicht interessiert, was nicht vorhanden ist. Also keine Nullen angeben.

  • habe vor zwei Stunden eine Ehepaar mit Ehefrau OHNE jeden Eintrag lt. Anlage N (vom ELSTER-Datenabruf übernommen!- auch dort wurden NULL-Werte übermittelt ! ) Beigefügt der hierzu gehörige ELSTER-Vordruck der ans Finanzamt übermittelt wird und zur Kontrolle mal den Formularausdruck (Papier) aufgerufen. Auch dort alles mit NULL angenommen. Es liegt daran, dass hier der Arbeitgeber elektronisch eine NULL-Meldung ans Finanzamt gesendet hat und bei DIR wohl nichts übermittelt wurde ? obwohl Du ja ein Papierformular hast ("aber auf meinem Original ist). Gib nur EINMAL Null beim bruttolohn an und dann versenden.

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    Die Tatsache dass Dein Mann im Nachbarland veranlagt wird, hindert eine Inlandsabgabe für EU-Bürger nicht. Hast Du dann Einzelveranlagung beantragt? Mit Wohnsitz im Inland, wäre dein Mann hier in BRD prinzipiell (mit Dir) stpfl. Gegebenenfalls doppelte Anssässigkeit (wenn EU). Heuer wohl ohne Probleme aber wenn Du wieder arbeitest?

    • Offizieller Beitrag

    Dann kommt aber nur ein als ok zu bestätigender Prüfhinweis und kein Fehlerhinweis.

    bekomme ich eine Fehlermeldung.

    Vielleicht sollte man darauf dann auch hinweisen.


    Abgesehen davon kann es ja auch immer sein, dass evtl. Merkmale, Unterbrechungen etc. mit übermittelt wurden. Da muss man dann immer den Einzelfall sehen.


    Ich bleibe dabei, aktive Nullmeldungen sind ansonsten nicht erwünscht.

  • "Ich bleibe dabei, aktive Nullmeldungen sind ansonsten nicht erwünscht." Das Finanzamt muss die elektronisch übermittelten Daten abarbeiten. Es hat auch eine steuerliche Auswirkung, ob einer NULL Einkünfte hat oder ob keine Einkünfte im Bescheid auftauchen. Im vorliegenden Fall wurden NULL erklärt, die der Arbeitgeber -die Dame ist dort immer noch beschäftigt- elektronisch an das Finanzamt übermittelt hat. Aber woher kommt die Feststellung, "sind ansonsten nicht erwünscht?" Wer wünscht keine aktiven Nullmeldungen ? Also die im Finanzamt stört das nicht. Vielleicht sollte man mal den Hinweis geben, dass Fehlermeldung nichts Schlimmes sind. Da kann man im Fragemenü wählen: "Fehlermeldung ignorieren" und schon klappts. Es sind die wenigsten Fehlermeldungen, die die Abgabe einer Erklärung verhindern.

    • Offizieller Beitrag

    Also die im Finanzamt stört das nicht.

    Woher weißt Du das?


    Vielleicht sollte man mal den Hinweis geben, dass Fehlermeldung nichts Schlimmes sind. Da kann man im Fragemenü wählen: "Fehlermeldung ignorieren" und schon klappts.

    Das ist das, was wir immer predigen. Den Hinweis kann man aber nur geben, wenn man bereinigte Screenshots des Hinweises und ggf. der Eingaben hat und genau den Sachverhalt kennt. Genau deshalb erfragen wir die ja fast immer. Und ohne dies konnte man nur spekulieren, was Du letztlich getan hast, den von Dir geforderten Hinweis auf den Klick aber auch nicht gegeben hast.


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    Die Tatsache dass Dein Mann im Nachbarland veranlagt wird, hindert eine Inlandsabgabe für EU-Bürger nicht. Hast Du dann Einzelveranlagung beantragt? Mit Wohnsitz im Inland, wäre dein Mann hier in BRD prinzipiell (mit Dir) stpfl. Gegebenenfalls doppelte Anssässigkeit (wenn EU). Heuer wohl ohne Probleme aber wenn Du wieder arbeitest?

    Danach war in keinster Weise gefragt. Und was in Zukunft ist, ist Spekulation und wieder eine dem Forum nicht gestattete Steuerberatung.

    • Offizieller Beitrag

    @zwrecht

    Dein Post musste leider deaktiviert werde, da es sich um eine dem Forum nicht gestattete Steuerberatung handelt. Du wurdest bereits mehrfach gebeten, die Regelungen des Steuerberatungsgesetzes bei Deinen Antworten zu beachten. Du befindest Dich hier in einem Anwenderforum "User helfen Usern" bei der Anwendung der Buhl-Steuersoftware. Sollte ein Hilfesteller der Meinung sein, ein Fragesteller wäre unerfahren oder mache schwere Fehler wird er darauf hingewiesen, dass er möglichst einmal einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufsuchen möge zwecks eingehender steuerlicher Erstberatung. Mehr ist dem Forum nicht gestattet. Wir machen schon viel am Rande, aber alles hat seine Grenzen. Und diese hast Du jetzt mehrfach überschritten.


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