Hallo zusammen,
lässt sich als Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeiten die Kilometerpauschale von 0,30€ auch für Fahrten mit der Bahn oder dem Fahrrad erstatten?
Besteht die Möglichkeit z.B. die Kilometerpauschale und die Pauschale für eine Unterkunft zusammen zu erstatten?, welche Nachweise sollten zur Abrechnung gelegt werden?
Als Beispiel für 150km, 90€ Kilometergeld (18€ pro Tag bei einer 5Tage Woche) sowie täglich 20€ für die Unterkunft.
Da die Beträge nicht komplett ausgereizt werden sollen, würde ich gerne 30€ täglich ansetzen.
Viele Grüße