Hallo,
WISO gewährt für Mutter M den hälftigen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn ich angebe, dass der Vater B zum Ansatz des Entlastungsbetrages berechtigt ist, obwohl es bei M weitere im Haushalt lebende Personen gibt.
Wenn ich das Merkmal (V "ist zum Ansatz des Entlastungsbetrages berechtigt") entferne, wird dagegegen für M kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gewährt.
Rahmenbedingungen:
M und V sind Eltern von Kind K.
K ist bei M gemeldet.
Merkmal K ist "annährernd gleichwertig in beiden Haushalten der alleinstehenden Eltern aufgenommen" ist bejaht.
V bei abweichender Adresse gemeldet ohne weitere (Erwachsene) Haushaltsangehörige.
M hat weitere Erwachsene Haushaltsangehörige und sind auch angegeben (Verwandschaftsverhältnis Mutter und Vater).
M erhält Kindergeld.
Kindergeldberechtigung ist bei beiden bejaht (Betrag je 1/2 von WISO vorgegeben bzw. errechnet), Auszahlung nur bei M bejaht.
WISO rechnet für V mit 1/2 Kinderfrei- und 1/2 Betreuungsfreibetrag und dem (ganzen) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (ok).
WISO rechnet für M ohne Kinderfrei- und Betreuungsfreibetrag (da Kindergeldbezug), jedoch s.o. auch mit dem hälftigen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
M.E. steht M der Entlastungsbetrag nicht zu. Kann ich dann einfach das Merkmal V "ist zum Ansatz des Entlastungsbetrages berechtigt" entfernen?
Was habe ich falsch gemacht?