Abweichung bei Vorsorgeaufwendungen zwischen Steuerbescheid und Programmberechnung

  • Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen


    Bei mir schrieb das Finanzamt heute auch:

    ..."Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die

    Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung)

    und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber

    hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher

    nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz

    Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).

    Die Beiträge auf die Altersvorsorgeverträge des nach § 79 Satz 2 EStG

    mittelbar zulageberechtigten Ehegatten wurden bei der Günstigerprüfung nach

    § 10a Abs. 2 EStG berücksichtigt."...


    Und auch bei mir gibt es eine sehr große Abweichung bei der Erstattung zwischen Programm und Finanzamt, siehe Anlage...


    Das Programm müsste mir doch schon beim Erfassen sagen, dass der Höchstbetrag bereits erreicht ist oder zumindest die Erstattung entsprechend geringer ausweisen. Ich weiß nicht, wo der Fehler liegen könnte.

    Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung, da ich ja ggf. Einspruch erheben muss in den nächsten Tagen.

    Danke. VG Carl65

  • Woran sehen Sie das denn auf dem Screenshot ? Welcher Betrag soll das sein?

    Alle Nachweise (Rentenversicherung,...) wurden übermittelt und eingespielt, da habe ich ja nichts zu ändern, oder?

  • hallo,

    sorry , ich steh auf dem Schlauch.... ich sehe schon, dass 1763 Euro (bzw. 882 ) weniger anerkannt wurden. Ich weiß aber nicht warum.


    Ich habe keine Erstattung von KV und PV eingegeben, zumindest nicht wissentlich.

    Ich habe private Versicherungen erfasst. Siehe Anlage So ans FA übermittelt). Vielleicht sind die falsch zugeordnet und müssten bei sonstige private Rentenversicherungen rein?

    Aber das wären ja keine Erstattungen.... Sorry, bin leider kein Steuerfachmann

  • Ich habe keine Erstattung von KV und PV eingegeben, zumindest nicht wissentlich.

    Du nicht, aber das FA. Zumindest nach Deinem Screenshot. Den oder die Steuerbescheide hast Du schon bekommen? Was denn jetzt Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten?

  • hallo

    wir sind einzeln veranlagt worden.


    Mir geht es insbesondere um den Differenz-Betrag 1763,00, der beim FA nicht berücksichtigt wurde.

    Und ich bin jetzt draufgekommen, was es sein könnte.


    Ich hoffe, ich kann es einigermaßen verständlich erklären.

    Ich habe eine Minus-Übermittlung für einen Teil meiner Rente von der Rentenversicherung bekommen. Diese resultiert aus einer rückw. Anerkennung meiner Rente und ist in soweit korrekt.


    D. h. für mich, es sind weniger KV/PV aus dieser Minus-Rente fällig (also kein Abzug, sondern Rückerstatung der Beiträge).

    Die KV und PV aus dieser Minus-Meldung der RV sind genau 1763,00 Euro.


    Diese KV und PV sind aber nicht als Minuswerte in Wiso eingespielt, sondern als Abzug . Daher wurden diese Beiträge auch nicht als Erstattung bei der Berechnung unseres Steuerausgleichs berechnet (und so auch so FA übermittelt). Diese haben aber wohl andere Programme, die den "Fehler" erkannt haben.


    Ich wollte das gerade in WISO testen und die KV und PV mit Minus zu erfassen (damit die KV/PV als Erstattung berechnet wird), was aber nicht geht.


    ich habe 3 Anlagen beigefügt und hoffe, es ist verständlich.


    Wo hätte ich diese Erstattungswerte eingeben müssen, wenn es das Programm schon nicht automatisch macht?

  • Oha, da habe ich tatsächlich was dazugelernt. Vielen Dank für die Hilfe und Aufklärung!!

    Ich habe es mal in meiner Datei nachgetragen und dadurch verringert sich der Erstattungsbetrag erheblich....

    Etwas blöd ist nur, dass das Programm bei der Übermittlung eines Minus-Betrages keinerlei Hinweise gibt, Ich habe die Beträge schon verglichen, aber natürlich nicht auf Plus oder Minus geachtet.... ;(


    Ich hätte da noch eine Frage an die Experten. ...bezgl. Prüfung der Einzelveranlagungen ...


    WISO zeigt bei der Prüfung des Steuerbescheides die hälftigen Zuordnungen von Spenden und Schwerbehinderung mit einem "weinenden" Smiley an, so als wenn diese nicht anerkannt worden wären. Undrät, zu prüfen, woran das liegt... dies ist bei mir und meinem Ehemann der Fall.


    In den Erläuterungen des FA finde ich aber den Hinweis, dass wir einzeln veranlagt wurden und für mich sieht es so aus, als ob die Spenden und der Schwerbehindertenpauschbetrag auch hälftig anerkannt worden sind...


    Nun frage ich mich, warum dies bei WISO so angezeigt wird. Vermutlich weil die Steuerausgleich für mich und meinen Mann jeweils einzeln geprüft werden?

    Das wäre dann allerdings schoon etwas unlogisch, weil das Programm ja auch dazu rät, welche Veranlagung günstiger ist und dabei ja auch beide Steuerpflichtigen berücksichtgit. Dann sollte die Prüfung doch auch für beide Einzelveranlagungen erfolgen, oder...?


    Danke schonmal ....

  • ..

    Ich hätte da noch eine Frage an die Experten. ...bezgl. Prüfung der Einzelveranlagungen ...


    WISO zeigt bei der Prüfung des Steuerbescheides die hälftigen Zuordnungen z.B. von Spenden und Schwerbehinderung mit einem "weinenden" Smiley an, so als wenn diese nicht anerkannt worden wären. Undrät, zu prüfen, woran das liegt... dies ist bei mir und meinem Ehemann der Fall.


    In den Erläuterungen des FA finde ich aber den Hinweis, dass wir einzeln veranlagt wurden und für mich sieht es so aus, als ob die Spenden und der Schwerbehindertenpauschbetrag auch hälftig anerkannt worden sind...


    Nun frage ich mich, warum dies bei WISO so angezeigt wird? Vermutlich weil die Steuerausgleich für mich und meinen Mann jeweils einzeln geprüft werden?

    Das wäre dann allerdings etwas unlogisch, weil das Programm ja auch dazu rät, welche Veranlagung günstiger ist und dabei ja auch beide Steuerpflichtigen berücksichtigt.... Dann sollte die Prüfung doch auch für beide Einzelveranlagungen erfolgen, oder...?


    Danke schonmal ....