Großbuchstabe S auf Lohnsteuerbescheinigung - Verspätungszuschlag droht?

  • Hi zusammen,


    ich bin gerade an meiner Steuererklärung für 2018 dran (Ist meine erste Steuererklärung). Ich habe in 2018 vom 15.03 - 31.08 ein freiwilliges Praktikum gemacht. Innerhalb dieses Praktikums habe ich 8614,24 Euro verdient und 483,58 Euro Lohnsteuer sowie KV, RV und AV Beiträge geleistet. Ich habe weder davor noch danach einen Job in dem Jahr ausgeübt. Der Freibetrag lag in 2018 bei 9000 Euro.


    Durch den Steuer:Abruf in WISO wurde mir auf einmal eine Warnung angezeigt:

    "Verspätungszuschlag droht - Aufgrund Ihrer Angaben sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und und hätten diese bis zum 31.07.2019 einreichen müssen."


    WISO sagt, dass dies an dem Großbuchstaben S liegt, welcher in meiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist. Nun habe ich recherchiert und Folgendes zum Großbuchstaben S herausgefunden:


    "Der Großbuchstabe S wird bescheinigt, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug in einem Hauptarbeitsverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn des Vorarbeitgebers nicht berücksichtigt wurde."


    Ich hatte aber weder einen sonstigen Bezug (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Ähnliches) noch hatte ich davor oder danach in dem Jahr einen weiteren Arbeitgeber.

    Gibt es sonst einen einen Grund, wieso das S vermerkt sein könnte? Ich verstehe es einfach nicht. Habe lediglich jeden Monat mein normales Praktikantengehalt bekommen.


    Soll ich den Sachverhalt nun genau so dem Finanzamt unter Anmerkungen schildern? Habe gar keine Lust Verspätungsnachschläge für fast 3 Jahre zu zahlen.


    Laut WISO bekomme ich übrigens die gesamte gezahlte Lohnsteuer zurück, da ich ja unter dem Freibetrag liege.


    Vielen Dank schon mal für eure Antworten!


    Liebe Grüße

    Lenno

    • Offizieller Beitrag

    WISO sagt, dass dies an dem Großbuchstaben S liegt, welcher in meiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.

    Wenn es so bescheinigt ist, dann ist es eine Pflichtveranlagung.


    Soll ich den Sachverhalt nun genau so dem Finanzamt unter Anmerkungen schildern? Habe gar keine Lust Verspätungsnachschläge für fast 3 Jahre zu zahlen.

    Das sollte man sich vorher überlegen. Ansonsten abwarten. Mal beispielhaft: Verspätungszuschlag - Info Finanzverwaltung NRW