Rückstellung für Hausgeldvorschüsse bilden

  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade einen Knoten im Kopf und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

    Wir nehmen aktuell am Objekt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vor, die zum Teil entsprechend dem MEA umgelegt werden, aber eben auch eigentümerspezifisch (je nach Sonderwünschen).


    Beispiel:


    Gesamtkosten 10.000€

    davon ET 1 5.000€

    davon ET 2 2.000€

    davon ET 3 3.000€


    Die Eigentümer überweisen nun entsprechend den Betrag und ich buche diesen als Hausgeldvorauszahlung.


    Die Eingangsrechnung der Gesamtkosten buche ich als aufgeteilte Buchung auf ein Konto mit dem Schlüssel "laut Betrag" und ordne diese entsprechend den Eigentümern zu, sodass das Hausgeldkonto entsprechend belastet wird. Soweit so gut.

    Nun wird es voraussichtlich so sein, dass die Gesamtkosten nicht vollumfänglich im Abrechnungsjahr 2022 berechnet werden und dementsprechend Hausgelderstattungen an die Eigentümer für den "zu viel" gezahlten Betrag fällig werden. Diese Ausschüttung möchte ich vermeiden, da sie dann zwnagsläufig im neuen Abrechnungsjahr wieder belastet werden muss. Kann ich daher den prognostizierten Gutschriftbetrag irgendwie zurückstellen?


    Meine Idee war, die Buchung auf das Konto "laut Betrag" von einem Verrechnungskonto zu ziehen. Wohin buche ich dann aber die Eingangszahlung des Eigentümers und die Ausgangszahlung an den Dienstleister?


    Vorab vielen Dank für hilfreiche Infos.


    Beste Grüße

  • Die Handhabung wurde seinerzeit bereits so beschlossen, dass ist nicht das Problem.

    Nochmal zwei Nächte drüber geschlafen und wohl eine machbare Lösung gefunden. Der Betrag der in diesem Jahr nicht mehr seitens des Dienstleisters berechnet wird, den "belaste" ich über das Verrechnungskonto den Eigentümern und er wird somit in der Hausgeldabrechnung 2022 berücksichtigt. SObald im Folgejahr die finale Rechnung eingeht, nehme ich eine Umbuchung zwischen den Konten vor.