WISO Vermieter berechnet 13X Vorauszahlung

  • Hallo,


    ich erstelle gerade die erste Abrechnung und habe ein Problem mit der Vorauszahlung.

    Das Programm berechnet "Nebenkosten 13 x Betrag € (Okt - Okt) | Heizkosten 13 x Betrag € (Okt - Okt)".

    Mein Mieter ist am 15.10.2021 eingezogen.

    Ich benötige eine Abrechnung vom 15.10.2021 - 15.10.2022.

    Ich habe zum testen eine Abrechnung vom 15.10.2021 - 14.10.2022 erstellt, aber auch hier werden 13 Monate Vorauszahlung berechnet.


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Gruß


    Nico

  • Ja, so geht es, wenn der Mieter in 10/21 Nebenkosten bezahlt hat. Denn der Mieter war ja 13 Monate in der Wohnung, Zweimal zwar nur einen halben Monat.

    Aber Vorsichtig mit den Vorauszahlungen. Es sind nur 6*2 Einträge möglich. ändert sich das häufiger wie bei einer 2 monatigen Zahlung oder unregelmäßiger Zahlung hat man ein großes Problem.

  • Das Programm berechnet "Nebenkosten 13 x Betrag € (Okt - Okt) | Heizkosten 13 x Betrag € (Okt - Okt)".

    Die Zeitangabe betrifft 13 Monate, das ist nicht erlaubt, denn max. darf man nur 12 Monate aberechnen.



    Mein Mieter ist am 15.10.2021 eingezogen.

    Die Frage3 ist doch, ist das der Beginn für die generelle Vermietung oder war vorher evtl. Leerstand oder es hat jemand anderes da drin gewohnt? Hier solltest du mal genau den Sachverhalt schildern, damit wir auch eine treffende Auskunft geben können.

    Ich benötige eine Abrechnung vom 15.10.2021 - 15.10.2022.

    Das sind 366 Tage, da kann in der Regel ein Programm nicht etwas ausrechnen, es dürfen nur 12 Moante berechnet werden. Ich arbeite mit dem Hausverwalter, wenn ich sowas eingeben würde, käme eine Fehlermeldung.


    Ich habe zum testen eine Abrechnung vom 15.10.2021 - 14.10.2022 erstellt, aber auch hier werden 13 Monate Vorauszahlung berechnet.

    Das wäre vom Ansatz her korrekt, daher denke ich, dass die Einage des Vorauszahlungen fehlerhaft sind. Etwas genauses kann man mit deinen Angaben aber auch nicht ausreichend antworten.


    Daher bitte mal die Angabe machen, warum du ab dem 15.10.21 vermietet hast, was war vorher? Sind noch mehrere Mieter dort wohnend?

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Der Mieter ist am 15.10.2021 eingezogen. Vorher war Leerstand. Der Mieter hat für den Monat 10/21 auch nur die Hälfter der Nebenkosten/Miete gezahlt (weil es ja nur ein halber Monat ist). Ab den 01.11.21 hat er bis Dato am Anfang des Monats immer die ganze Miete/Nebenkosten gezahlt. Da er am 15.10.21 eingezogen ist benötige ich eine Abrechnung vom 15.10.21-14.10.22.

    Ob ich 15.10.21-14.10.22 oder 15.10.21-15.10.22 eingebe ist dem Programm egal. Würde ich 15.10.21-31.10.22 eingeben bekomm ich eine Fehlermeldung das der Abrechnungszeitraum Maximal 12 Monate betragen darf. Mir ist klar das es falsch währe. Ich schreibe das nur weil du sagst das du eine Fehlermeldung bei der Hausverwaltersoftware bekommen würdest.


    Es ist eine DHH. In der einen Hälfte wohne ich mit meiner Familie (Vermieter) und die andere Haushälfte ist vermietet.


    Gruß und ein schönes Wochenende

  • Daher bitte mal die Angabe machen, warum du ab dem 15.10.21 vermietet hast, was war vorher? Sind noch mehrere Mieter dort wohnend?

    Ich habe nicht verstanden, was das mit der Eingangsfrage zu tun hat.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Es ist eine DHH. In der einen Hälfte wohne ich mit meiner Familie (Vermieter) und die andere Haushälfte ist vermietet.

    Nachdem meine Tochter mit den Enkelkinder wieder zuhause sind, kann ich meine Büroarbeit wieder aufnehmen ;)


    Zu deiner Konstellation möchte ich gerne aber eine Frage stellen.


    In der Regel beginnt ein Abrechnungsjahr am 1.1.- und endet zum 31.12. eines Jahres, in deinem Fall vom 1.1.-31.12.21. Vermutlich hast du mehrere Betriebskostenarten, für die du für diesen Zeitraum die Kosten bezahlst. Beispiel Grundsteuer, die geht immer (ich kenne keine andere Regelung) vom 1.1.-31.12., ebenfalls evtl. auch die Müllkosten usw.

    Wenn du jetzt am 15.10.21 anfängst und vorher ein Leerstand war, fallen doch für diesen Leerstand ebenfalls Kosten an! DIese kannst du als "Erlösschmälerung" beim Finanzamt geltend machen. Nur wenn du am 15.10.21 beginnst, geht das nicht mehr.

    Da würde ich dir empfelen, das einmal zu bedenken.


    Wenn das nicht dein Gedanke ist, dann könntest du auch einmalig einen verkürzten Abrechnungszeitraum nehmen, und zwar vom 15.10.-31.12.21. Im Anschluss gehst du auf das volle Abrechnungsjahr und brauchst nicht evt. bestimmte Zeiträume und Kosten manuell berechnen.


    Überlege es dir einmal, ob das sinnvoll ist was du da vor hast.

  • Hallo errjot,


    ich habe alles für die Zeiträume ausgerechnet.

    Das Programm rechnet den Anteil für den Mieter aus. Wenn ein Posten vom 01.01. - 31.12. berechnet wird dann rechnet das Programm auch nur die kosten vom 15.10.-31.12 für die Mieternutzung aus (je nach Zeitraum und Angabe).


    Gerade solche Dinge wie die Wohngebäudeversicherung die sich manchaml mitten im Jahr erhöhen, müssen extra ausgerechnet werden.

    Ich bin kein Experte und mache das nach besten Gewissen zum 1. mal.


    Bitte "killt" mich nicht wenn ich etwas falsches mache.

  • Wiso haben die Brennstofkosten kein Gültigkeitszeitraum ?

    Wohngebäudeversicherungen werden vom Programm taggenau ausgerechnen, wenn Rechnungen für den Zeitraum vorliegen.

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  • Gerade solche Dinge wie die Wohngebäudeversicherung die sich manchaml mitten im Jahr erhöhen, müssen extra ausgerechnet werden.

    Ich bin kein Experte und mache das nach besten Gewissen zum 1. mal.

    Daher meinte ich ja, dass du deinen Abrechnungszeitraum besser vom 1.1.-31.12. gehen lässt, dann brauchst du regulär auch nichts auszurechnen.


    Bei der Versicherung ist das genau so auch zu machen. Nehmen wir einmal an, dass deine Versicherung den Zeitraum 1.5.20 - 30.4.21 abdeckt. Die Wohngebäude - und dies 100%ig - wird ab dem 1.5.21 - 30.4.22 teurer sein. Und genau so wie ich es dir angegeben habe, solltest du das einbuchen. Denn dann berechnet das Programm taggenau den Zeitraum deines Abrechnungszeitraumes.


    Und so geht es auch bei den Betriebskostenarten, die nicht genau deinen Zeitraum abdecken. Und trotzdem noch einmal der Hinweis: Warum nimmst du einen solchen Abrechnungszeitraum, nur weil der Mieter am 15.10.21 eingezogen ist, das muss doch nicht sein. Du kannst doch, und dies hatte ich bereits erwähnt, deinen Zeitraum nehmen, du musst doch nicht deinem Mieter zuliebe einen - ersten - Zeitraum von 12 Monaten nehmen. Wie soll es in einem 10 Wohneinheitenhaus sein, wenn dort im Jahr 2 oder 3 Mieter aus- und andere einziehen, da wird doch auch der normale Abrechnungszeitraum genommen.


    Und ich sehe, du hast eine Pellets Heizung, da wird es ja bei der Heizkostenabrechnung spannend, da musst du bestimmte Vorgaben beachten. Das ist genau so auch bei Heizöl und Flüssiggas zu beachten. Da unbedingt die Vorgaben beachten, ansonsten wäre die Heizkostenabrechnung schnell angreifbar.


    Wie bereits angedeutet, ich nutze den Hausverwalter, nur die Vorgehensweise bei diesen Heizungen ist identisch, wenn sie auch im Programm etwas anders dargestellt werden. Bitte da unbedingt drauf achten!


    Solltest du Hilfe suchen, melde dich unter errjot@t-online.de, dann könnten wir uns das auch gerne über TeamViewer oder AnyDesk einmal ansehen.