Hallo zusammen,
ich musste heute leider erfahren, dass laut Support eine geforderte Vorerfassung gemäß der HeizkostenV s.o., (neu 7.) nicht vorgesehen ist.
Da ich dieses Problem bestimmt nicht alleine habe, bitte ich um Hinweise, wie das mit dieser Software Hausverwalter 365 zu lösen ist.
In meinem Fall habe ich eine Fernwärmeversorgung, die Nichtwohngebäude und Wohngebäude versorgt. Diese Verteilung wird vorerfasst mittels WMZ.
Anschließend sollen dann die Heizkosten der Wohneinheiten über die HKV aufgeteilt werden. Dies ist aber anscheinend nicht im Programm vorgesehen.Ein anderes Beispiel wäre auch ein Haus mit 3 Parteien bei dem 2 Heizkörper haben und eine Partei Fußbodenheizung. Auch hier muss eine Vorerfassung durchgeführt werden, siehe
BGH Urteil vom 16.7.2008 (VIII ZR 57/07, NZM 2008 S. 767).
HD