Guten Tag,
folgende Situation:
Ich bin vollzeit student und habe eine werkstudenten tätigkeit bei einem dienstleister.
Ich arbeite vorwiegend an wochenenden und das immer an verschiedenen standorten, je nach kundenauftrag.
Ich bin zu 95% länger als 8 Stunden weg von zuhause, manchmal mit übernachtungen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich anspruch auf eine spesenzahlung.
Bei einer test-eingabe ins steuer programm, wird dies jedoch nicht berücksichtig obwohl der wert über 2500 euro ist.
Habe ich keinen anspruch darauf ?
Freue mich über jede Hilfe
vielen dank
cm9061