Buchung uneinbringbarer Rechnungen als Dienstleister

  • Hallo, ich bin Therapeutin, habe also keinen Wareneingang. Ich schreibe Rechnungen und habe Zahlungseingänge. Wie verbuche ich eine Rechnung, wo eine Anzahlung gemacht wurde und dann vom Vertrag zurückgetreten wurde? Ich möchte nur die Buchung wissen, wie ich damit verfahre, die rechtlichen Schritte sind mir bekannt. Ich bekomme kein Geld! Muss ich die Rechnung stornieren? Wie geht das? Muss ich eine Ausgabe anlegen, damit mir, die mir anfallenden Kosten nicht verloren gehen? Wie handhabt ihr dass? Ich setzte den Status auf uneinbringbar und weiter? Was muss mit der Rechnung gemacht werden? Danke schön. VG aus dem Vogtland Kerstin

  • Nachtrag: Es steht dazu auf einer schlauen Seite:

    Zitat
    SKR04 » 6936 » Forderungsverluste 19 % USt (übliche Höhe)

    Forderungsverluste stellen die Uneinbringlichkeit einer Forderung dar. Der bereits erfasst Erlös wird somit durch die Buchung auf dieses Konto gemindert, bzw. komplett inklusive 19% Umsatzsteuer ausgeglichen. Durch den Forderungsverlust erfolgt die Korrektur der Erlöse und erzeugen somit Betriebsausgaben.

  • Das Dumme ist nur, dass es bei EÜR-Erstellern keine Forderungsverluste gibt! Nur Bilanzersteller können Forderungsverluste über die GuV ziehen, bei einer EÜR gibt es mangels Geldfluss keinerlei Ergebniswirskamkeit. Es bleibt nur der erste Schritt wegen der Korrektur der Umsatzsteuer.

  • Natürlich hat man bei Sollversteuerer eine Ergebniswirksamkeit. Da zahlt man die Steuer in dem Moment das Papier aus dem Drucker fällt.

    Bei Istversteuerer geht es ja nach dem Geldfluss, da müsste man bei einer Anzahlung wirklich mal am Demomandanten testen wieviel Steuer Buhl bei Geldeingang aktiviert? Die Zahlungsbetragsteuer oder die Rechnungsbetragssteuer?

  • Natürlich hat man bei Sollversteuerer eine Ergebniswirksamkeit. Da zahlt man die Steuer in dem Moment das Papier aus dem Drucker fällt.

    Bei Istversteuerer geht es ja nach dem Geldfluss, da müsste man bei einer Anzahlung wirklich mal am Demomandanten testen wieviel Steuer Buhl bei Geldeingang aktiviert? Die Zahlungsbetragsteuer oder die Rechnungsbetragssteuer?

    Du verwechselt Einkommen- und Umsatzsteuer! EÜR ist Einkommensteuer, Sollversteuerer ist Umsatzsteuer. Und die TE hat nirgends etwas von Sollversteuerung gesagt.

  • Hmmm. Trotzdem ist es doch so, das sie eine Anzahlung auf die Rechnung bekommen hat. Dann ist Geld geflossen.


    Wenn sie die Rechnung storniert stehen Einnahmen der stornierten Rechnung gegenüber.


    Und ob das mit der Sollversteuerung und der EÜR so richtig ist muss ich drüber nachdenken.


    Fakt ist, sie hat zb ne Rechnung gestellt über 100,- netto plus 19,- Ust.

    Der Kunde hat zb 10% anbezahlt, also 10,- plus 1,90 Ust. 1,90 Ust wird abgeführt.

    (Hat MB wirklich nur die 1,90 abgeführt oder die 19,-? Bei MB wundert mich nix mehr)



    Nun storniert sie die Rechnung. Was storniert sie? Die 100,- oder die 90,- als Korrektur?

    Was passiert bei uneinbringlich?

    Laut Deltra wird das Konto ausgeglichen.

    Das muss mit dem Demo Mandanten geprüft werden Blind glaube ich der Software keinen Meter. Im ungünstigen Fall hat sie 1,90 abgeführt und beim Storno holt MB 19,- zurück oder auch 17,10 von den 90€

  • Hmmm. Trotzdem ist es doch so, das sie eine Anzahlung auf die Rechnung bekommen hat. Dann ist Geld geflossen.


    Wenn sie die Rechnung storniert stehen Einnahmen der stornierten Rechnung gegenüber.


    Und ob das mit der Sollversteuerung und der EÜR so richtig ist muss ich drüber nachdenken.


    Fakt ist, sie hat zb ne Rechnung gestellt über 1000,- netto plus 119,- Ust.

    Der Kunde hat zb 10% anbezahlt, also 10,- plus 1,90 Ust. Ust ist abgeführt.

    (Hat MB wirklich nur die 1,90 abgeführt oder die 19,-? Bei MB wundert mich nix mehr)



    Nun storniert sie die Rechnung. Was storniert sie? Die 100,- oder die 90,- als Korrektur?

    Was passiert bei uneinbringlich?

    Laut Deltra wird das Konto ausgeglichen.

    Das muss mit dem Demo Mandanten geprüft werden Blind glaube ich der Software keinen Meter. Im ungünstigen Fall hat sie 1,90 Ust abgeführt und beim Storno holt MB 19,- zurück oder auch

  • Die Anzahlung bleibt als Einnahme mit 10% bei einer EÜR stehen - die kann und darf nicht korrigiert werden. Daher ist nur in Höhe der nichteinbringbaren Differenz eine Korrektur möglich - dies ist bei EÜR auch kein Problem. Einzig und allein die Umsatzsteuer wäre zu korrigieren, falls Sollversteuerung. Aber das passiert ja dann bei der Rechnungskorrektur automatisch.

  • Da bin ich bei dir - war ein Grund, zu wechseln. Muss nur noch vorhalten während der Aufbewahrungsfristen