Anteile an Guthaben/Rücklagen der Eigentümer

  • Hallo Zusammen,


    ich versuche gerade eine bestehende, kleine WEG, in den Hausverwalter einzupflegen. Soweit scheint alles zu klappen, allerdings ist mir nicht ersichtlich wie ich bestehendes Guthaben an Hausgeld und Rücklagen den Eigentümern zuordnen kann. Z.B. Anfangsbestand des Rücklagenkontos 10,000€, davon 5,000€ Eigentümer A, 2,000€ Eigentümer B. usw.
    Ähnlich beim Hausgeld, da bereits Guthaben aus Vorausszahlungen auf dem Bankkonto vorhanden ist.
    Vielen Dank und viele Grüße

  • Hallo in die Runde,

    hast du die Zahlungsverpflichtungen Hausgeld und Rücklage lt aktuellem Wirtschaftsplan bereits bei den Eigentümer-Stammdaten für das Abrechnungsjahr eingepflegt?

    Dann werden bei der korrekt gebuchter Abrechnung die geleisteten Zahlungen darauf angerechnet.

    Offene Posten für nicht erfolgte oder unvollständige Zahlungen.


    Nur zur Sicherheit: Rücklagen gehören ja grundsätzlich der Gemeinschaft. Der rechnerische Anteil jedes Miteigentümers lt. MEA ist nur informativ.