Abschreibung Büroausstattung

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin grad ein wenig unterbelichtet:

    als Freiberuflicher Architekt habe ich für Sachverständigen- und Dokumentationszwecke eine DigitalKamera als Büroausstatung im Konto 4820 SKR03 angeschafft, mit einem WERT > 2.000€.


    Für die UST Voranmeldung habe ich nun den vollen Betrag vom Bankkonto verbucht, da er ja dort so auch angefallen ist.

    War das so richtig und wird die lineare Abschreibung nun über die 7 Jahre in der GuV separat gebucht? :/


    ...oder habe ich es bereits falsch gemacht, indem ich den volen Betrag bei der UST-Voranmeldung in Ansatz gebracht habe? Dort wird dann ja der Gewinn erhöht geschmälert?!


    Danke für eine Klarstellung. ;)


    Beste Grüße

    Berti

  • ich bin grad ein wenig unterbelichtet:

    oha

    die lineare Abschreibung nun über die 7 Jahre in der GuV separat gebucht?

    als Aufwand 4830 an Anlagekonto buchen

    indem ich den volen Betrag bei der UST-Voranmeldung in Ansatz gebracht habe?

    das sollte ein Buchhaltungsprogramm beim Einbuchen (aktivieren) des Anlagegut automatisch machen (vom Bruttopreis die VSt. ziehen und den Nettopreis ins AV buchen) Hier wird die AfA ja auch vom Netto errechnet

  • Die Kamera muss auf einem Anlagenkonto erfasst werden - 4820 ist ein Aufwandskonto. Als Anlagenkonto könnte ich mir 0410 vorstellen. Auf dieses ist die Kamera nebst Zubehör (sofern extra erworben) zu buchen, im Bereich Anlagevermögen auch entsprechend aufzunehmen, dann wird in der Regel die AfA automatisch errechnet und gebucht. Das ist auch wegen der notwendigen Anlage AVEÜR notwendig.