Ich verfüge über ein häusliches Arbeitszimmer, welches den Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit darstellt. In den vergangenen Jahren habe ich dieses bereits in meiner Einkommenssteuererklärung angegeben.
2022 habe ich für drei Monate Krankengeld bezogen und entsprechend auch nicht von meinem Arbeitszimmer aus gearbeitet. Kann ich die Kosten für diese 3 Monate trotzdem ansetzen, da die Kosten (Miete etc.) ja trotzdem entstanden sind?
Vielen Dank