Umsatzsteuer und Sozialversicherungen/-abgaben

  • Hallo,

    ich bin freiberuflicher Grafiker und habe bisher auf Kleinunternehmerregelung nebenbei Rechnungen gestellt.
    Ab 01.01 werde ich hauptberuflich selbstständig und auch Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen aufführen und alle 3 Monate abführen.

    Bisher hatte ich ein N26-Geschäftskonto, dass automatisch von den eintreffenden Rechnungsbeträgen gewisse Prozente davon auf separate Konten verteilt.
    Zum Beispiel 30% für die Einkommenssteuer, 20% Kranken-/Pflegeversicherung, 8% Kirchensteuer. Das war sehr einfach für mich.

    Mit der Umsatzsteuerausweisung auf der Rechnung und dem Gesamtbetrag (Rechnungsbetrag+USt.) stellen sich jetzt mir natürlich die Frage,
    wie ich das mit dem Konto weiter so einfach halten kann.

    Theoretisch müsste ich ja erst vom eintreffenden Gesamtbetrag die Umsatzsteuer abziehen, und dann erst Einkommenssteuer, Kranken-/Pflegeversicherung, Kirchensteuer.

    Die Frage:

    Zählt der Gesamtbetrag INKLUSIVE der Umsatzsteuer, dann als Einkunft für die Berechnung der Sozialabgaben (30%,20%,8%)?

    Zählt der Rechnungsbetrag OHNE der Umsatzsteuer, dann als Einkunft für die Berechnung der Sozialabgaben (30%,20%,8%)?

    Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße,
    Daniel

  • Wie du dein Geld aufteilst auf betrieblich und privat ist doch vollkommen unerheblich.

    Du hast eine Rechnung gestellt mit Ausweis USt. Ich nehme an, du machst Gebrauch von der Istversteuerung, dh. Abführen der USt erst nach Geldeingang. Dann gleichst du mit dem Geldeingang deine Forderung aus.

    Wenn auf dem Konto automatisch aufgeteilt wird, ist das eine andere Buchung - das geht dann aber alles auf Privatentnahme, denn alle diese Posten sind (bis auf die Reserve für die Umsatzsteuer) ja private Angelegenheiten.

    Die "Reserve" für die Umsatzsteuer ist rechte Tasche - linke Tasche und muss dann in der Buchhaltung - falls du das Bankkonto online führst - auf ein anderes Buchhaltungskonto gebucht werden.

    Die Zahlung der Umsatzsteuerschuld bis zum 10. (Späteste Abgabe der UStVA) an die Finanzkasse zu überweisen. Von welchem KOnto du das machst, ist völlig "wurscht".

    Für die Sozialabgaben zählt dein Einkommen am Ende des Jahres. Das sind deine Umsätze, als EÜR-Ersteller die Umsatzsteuer darauf abzüglich deine betrieblichen Ausgaben (also nicht Sozialversicherung, Einkommensteuer etc.) plus die gezahlten Vorsteuerbeträge +- die gezahlten/erhaltenen Beträge aus den UStVAen.


    Du solltest dich für weitere Fragen an einen dazu befugten steuerlichen Berater wenden (oder auch an deine Krankenkasse), denn das hat mit Programmbedienung nichts zu tun.