Steuererklärung für Pflegeappartment

  • Hi zusammen,


    hat jemand Erfahrung in der Erfassung von Pflegeimmobilien?


    Ich kann nicht beruteilen, ab wann die Eingaben fehlerhaft werden. Aber ich kann beurteilen, was später ausgerechnet wird (als Grundsteuermessbetrag) kann nicht

    richtig sein, da er das 178 Fache ausmacht.


    Vielleicht kann ich mal 'langsam' anfangen.... problematisch wird es schon bei der Frage 10!


    Anlegen der Einheit (Grundlagen ermitteln)

    1. Eingabe: Name der Immobilie ==> Ort P305

    2. Eingabe: Kennen Sie sich aus? ==> NEIN....

    3. Eingabe: Hat Ihnen die Einheit oder das Grundstück bereis am 01.01.2022 gehört? ==> JA

    4. Eingabe: Möchten sie erstmals für diese Einheit bzw. Grundstück eine Grundsteuererklärung erstellen? ==> JA

    5. Eingabe: Erstellen Sie jetzt die Grundsteuererkl#rung zum 01.01.2022. Alle Angaben in der Erklärung beziehen sich auf diesen Stichtag. WEITER klicken

    6. Eingabe: NRW markieren und WEITER klicken

    7. Eingabe: Sind Sie Eigentümer? markieren 'Ja, Das Grundstück gehört mir (ganz oder Teilweise)' und WEITER klicken

    8. Eingabe: Sind Sie Erbbaugeber? markieren 'Nein, ich habe noemandem das Recht eingeräumt, auf diesem Grundstück zu bauen' markieren und WEITER klicken

    9. Eingabe: 'Es ist ein bebautes Grundstück' markieren und WEITER klicken

    10. Eingabe: Hat das Grundstück Wohnfläche? ===> hier kann ich schon nicht weiter


    ==> lt. Kaufvertrag ist es ein Miteigentumsanteil mit Sonder- und Teil-Eigentum. Aus meiner Sicht wohnen Personen in den Räumlichkeiten (natürlich anders als in einer

    Eigentumswohnung). Aber aus meiner Sicht ist die Immoblilie an einen Betreiber (aller Miteigentumsanteile) vermietet und aus meiner Sicht könnte es auch eine

    'Gewerbefläche' sein die in Teil-einheiten unterteilt ist.


    Ich mach mal nur bis hier und melde mich später nochmal.


    Danke schon mal für eure Info.


    Grüße

    OlliP