Steuer-Sparbuch EÜR Rechnungen über den Jahreswechsel

  • Hallo zusammen
    Ich stelle mich bzgl des Jahreswechsels etwas an :)

    Ich benutzte das Steuer-Sparbuch und die darin integrierte EÜR-Funktion. Mir steht also nur der EKR und nicht der SKR03/04 zur Verfügung.

    Ich habe im Dezember eine Rechnung an einen Kunden erstellt. Dieser hat aber erst im Januar 2023 bezahlt.
    Nach meiner Auffassung muss die MWST (nach Rechnungsdatum) mit der Dezember-Voranmeldung abgeführt werden.
    Der Gewinn ist aber erst im Januar Wirksam (nach Zahlungsdatum).

    Den umgekehrten Fall mit einer Einkaufsrechnung aus Dezember, die ich erst im Januar überwiesen habe, habe ich auch.


    Wie und vor allem mit welchen Konten verbuche ich das im EÜR-Modul des Steuersparbuchs???

    • Offizieller Beitrag

    Das kommt doch insgesamt darauf an, ob bei der USt Sollversteuerung oder Istversteuerung anzuwenden bzw. beantragt wurde. Beides wurde im Forum schon umfangreich erläutert. Also bitte einfach mal die erweiterte Forumssuche nutzen. ;)

  • Mir steht also nur der EKR und nicht der SKR03/04 zur Verfügung.

    bist du dir da sicher? Hat aber mit deiner Frage auch nichts direkt zu tun


    Die Behandlung der Umsatzsteuer hängt - wie miwe4 schreibt - davon ab, ob Soll- oder Istversteuerung gewählt wurde. Bei der Vorsteuer (also Rechnung von Lieferant) gibt es andere Kriterien (lies § 15 UStG hierzu).


    In der EÜR gilt wieder eine andere Regel - hier ist § 11 EStG maßgebend.