Eigentumsverhältnisse bei 50/50 Mutter/Tochter

  • Hallo Zusammen,


    ich habe eine grundsätzliche Frage zur Angabe des Eigentumsverhältnisses.
    Was hake ich an bei der Konstellation, wenn das Grundstück/Haus zur Hälfte meiner Mutter und zur Hälfte mir ghört.
    Ist auch so im Grundbuch eingetragen.

    Kommt dann hier Bruchteilgemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen oder eher andere Grundstücksgemeinschaft zum tragen?

    Bei Bruchteilgemeinschaft, was eigentlich am besten passen würde, muss ich noch Daten zur Gemeinschaft angeben.
    Bei Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen habe ich jetzt beim Googlen gefunden, dass es sich hierbei um Personengesellschaften oder ähnliches handelt.


    Viele Grüße
    Andi

    • Offizieller Beitrag

    Was hake ich an bei der Konstellation, wenn das Grundstück/Haus zur Hälfte meiner Mutter und zur Hälfte mir ghört.

    Mutter/Tochter hört sich nach Erbengemeinschaft an und sollte dann auch als Gemeinschaft im Grundbuch stehen. Das wäre dann eine Erbengemeinschaft (GbR).

  • Hi Andi,

    gleiche Situation auch hier bei einem Teil der Familie.

    Ich hatte Bruchteilsgemeinschaft gewählt:

    Bei einer Bruchteilsgemeinschaft gehört das Grundstück mehreren Personen. Diese haben Miteigentum nach Bruchteilen. Im Grundbuch sind die Bruchteilseigentümer:innen in der ersten Abteilung eingetragen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei einer Bruchteilsgemeinschaft gehört das Grundstück mehreren Personen. Diese haben Miteigentum nach Bruchteilen. Im Grundbuch sind die Bruchteilseigentümer:innen in der ersten Abteilung eingetragen.

    Diese haben das Objekt dann aktiv mit Vertrag gemeinsam zu Bruchteilsanteilen, über die sie auch alleine verfügen können, erworben. Z.B. Ehegatten, die ein Objekt erwerben.