Warmwassererfassung unklar

  • Hallo Forum,

    ich bin neu hier und möchte die Vermieter-Software zur Betriebskostenabrechnung verwenden. Zuzeit bin ich noch in der Testphase und kaufe sie, sobald ich sehe, dass meine Anforderungen erfüllt werden.

    Mein erstes Problem ist das Verstehen der Zähler. Mein Fall:

    In meinem Haus gibt einen Hauptwasserzähler (kalt) und danach einen Warmwasserzähler. Die einzelnen Verbräuche werden in nachgeordneten Zählern, die auch der vermieteten Wohnung zugeordnet sind, soweit ich das bis jetzt sehe, richtig erfasst. Wie muss ich den Warmwasserzähler definieren, damit ich nicht den Warmwasserverbrauch nochmal im Kaltwasserzähler, der doch bei Warmwasserentnahme mitläuft, erfasse?

    Werden von der Software beim Warmwasserverbrauch nur die Erwärmungskosten ermittelt, oder taucht der für das Warmwasser benötigte Kaltwasserverbrauch noch einmal beim Warmwasser auf? Ihr seht, ich bin etwas verwirrt, vielleicht kann jemand mit einfachen Worten helfen?

  • Werden von der Software beim Warmwasserverbrauch nur die Erwärmungskosten ermittelt, oder taucht der für das Warmwasser benötigte Kaltwasserverbrauch noch einmal beim Warmwasser auf

    Nein, Warm- und Kaltwasser werden einzeln ausgewiesen.



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  • Werden von der Software beim Warmwasserverbrauch nur die Erwärmungskosten ermittelt, oder taucht der für das Warmwasser benötigte Kaltwasserverbrauch noch einmal beim Warmwasser auf?

    Lege doch einfach alle Wasserzähler an, egal ob kalt oder warm. Sobald du einen Warmwasserzähler anlegst wird natürlich das bezogene vorher kalt gewesene Wasser für den Gesamtverbrauch Wasser benötigt.


    Die Menge des Warmwasserzählers wird aber auch gleichzeitig für die Heizkostenabrechnung benötigt, denn die Energie, die für die Erwärmung des Warmwassers benötigt wird, kann damit berechnet werden.

    Dieser Anteil wird dir nach einer Abrechnung angezeigt. Ich gehe davon aus, dass es beim Vermieter so ist, beim Hausverwalter auf jeden Fall.

  • Dieser Anteil wird dir nach einer Abrechnung angezeigt. Ich gehe davon aus, dass es beim Vermieter so ist, beim Hausverwalter auf jeden Fall.

    Beim WISO-Vermieter ist das auf jeden Fall auch so.

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  • Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Meinem WW-Zähler sind weitere WW-Zähler nachgeschaltet, die ich als untergeordnete Zähler sehe. Wenn ich den WW-Zähler zum normalen Zähler mache, dann fallen die untergeordneten Zähler raus. Die benötige ich doch für die Erfassung und Abrechnung des Verbrauchs. ???

  • Der WW-Haupt ??? kann entfallen. Warum der dazwischen ist keine Ahnung.

    ""Für KW EG und WW EG sind keine
    Zähler vorhanden, Verbrauch muss
    errechnet werden.""

    Da kann errjot was zu sagen.

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  • sehe ich das richtig? Bei der Warmwasserabrechnung für DG müsste die Menge des kalten Wassers und die Erwärmungskosten für DG ermittelt werden. Gleichzeitig muss die Menge des WW für DG wieder vom Gesamtkaltwasserverbrauch subtrahiert werden. Wie macht das das Programm?

  • wie kann man ohne WW Haupt den Verbrauch für WW EG ermitteln?

    Garnicht. Warum gibt es im EG keine WW- und KW-Zähler?

    KW und WW werden dann über Wohnfläche oder Personen abgerechnet.

    In einem Beispiel habe ich mal einen vituellen Zahler für KW und WW angelegt.

    Ist zwar nicht rechtens, da der Hauptzähler und die vorhandenen Wohnungzähler

    unterschiedlichen Durchfluß haben. so eine Konstelation sollte aber im Mietvertrag

    festgelegt werden.

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  • Hier ist meine Zähleranordnung im Anhang

    Oha, dein Bild verrät mir Unbehagen, denn diese Konstellation kannst du leider nicht über Verbrauch abrechnen. Die Gundlage dafür ist, dass alle Wohneinheiten einen Zähler haben müssen. Fehlen Zähler, darf nur nach Wohnfläche oder, wenn es in den Mietverträgen steht, nach Personen abgerechnet werden.


    Wenn nur ein Zähler fehlen würde, da gäbe es die Möglichkeit über eine Messdifferenzberechnung ein annehmbaren Verbrauch zu ermitteln, bei zwei fehlenden Zähler geht das leider nicht mehr.

    Übrigens, der Gartenwasserzähler würde, wenn nach Verbrauch abgerechnet werden würde, als Umlage Wohnfläche haben, dann bekommt jede WE "seinen" Anteil berechnet.


    Aber wie gesagt, du kannst leider nicht nach Verbrauch abrechnen, mit dieser Konstellation.

  • Ja, ohne WW Haupt keine Ermittlung, sag' ich doch. Warum es keine EG-Zähler gibt? Es müssten sehr aufwendig zwei weitere Zähler installiert werden. Ich konnte bisher durch die Berechnung der Differenz den EG-Anteil ermitteln, ist nicht so schön, aber geht. Dafür hatte ich jetzt beim "Vermieter" die Hilfszähler eingesetzt, die Software bietet es ja an. Da ich das EG selbst bewohne, stört mich das erst mal nicht. Ich kenne den abgelesenen Gesamtverbrauch und die abgelesenen DG-Werte. Meine Frage ist nur, welche Zählerart muss der WW Haupt sein? Den Beispielen konnte ich bisher auch nicht entnehmen, ob sich im abgerechneten Warmwasserverbrauch nur die Erwärmungskosten oder auch der Kaltwasseranteil wiederfindet. Aus Deinen Anhängen geht das leider nicht hervor und ich wollte die Software noch nicht kaufen, bevor diese Fragen nicht geklärt sind. Ich nehme an, dass die Entwickler, die das Thema wahrscheinlich bestens beherrschen, das alles richtig machen, bin aber trotzdem noch nicht überzeugt, ob meine Konstellation in der Software so abgebildet werden kann.

  • Von welchen zwei fehlenden Zählern sprichst Du? Es fehlen m. E. nur der KW EG und der WW EG, jeweils ein Zähler, den man über Hilfszähler berechnen kann.

  • Von welchen zwei fehlenden Zählern sprichst Du?

    Deine im EG, Kalt- und Warmwasser.



    den man über Hilfszähler berechnen kann

    Über welchen Hilfszähler?


    In deinem letzten Bild hats du einen Warmwasser Hauptzähler angelegt, das geht natürlich nicht, denn es gibt nur einen Hauptzähler, und das ist der des Wasserlieferanten.

    Alle Kalt- und Warmwasser "beziehen" von diesem Wasser, nur muss man bei der Anlage von Wasserzählern eine Verbindung mit diesem Hauptzähler machen, ansonsten kannst du kein Verbrauch ausrechnen. Von dem HZ geht alles ab udn wird entsprechend verteilt.


    Und nun zu deinen Hilfszähler.


    Ein Hauptwasserzähler, aufgrund seiner Bauart, zählt bereits bei ca. 7 l/h, ein Wohnungswasserzähler, wenn er waagrecht eingebau ist, bei ca. 12 l/h und wenn er senkrecht eingebaut ist, bei ca. 20 l/h. Das heißt, die Summe aller Wohnungswasserzähler kann nie die Summe des Hauptzählers erreichen. Dafür berechnet dein Vermieter und mein Hausverwalter die Messdifferenz entsprechend und rechnet diese Differenz dann auf alle Wasserzähler um. Damit werden deine 100% Kosten auch verteilt.


    Damit das auch rechtlich abgesichert ist, hat der Gesetzgeber die Marke von max. 20% Differenz zugestanden.


    Mein Ergebnis deiner Konstellation ist, dass du entweder, was sicherlich sehr umfangreich sein kann, noch 2 Wasserzähler bei dir einbaust oder die gesetzliche Regelung, den Verbrauch über die Wohnfläche abzurechnen. Das steht so in der BetriebsKV. Nur wenn du es im Mietvertrag stehen hast, könnte das auch nach Personen abgerechnet werden, was dann wohl besser wäre, wenn unterschiedliche Personen in der Wohnung leben.

  • ok, es scheint, dass ich falsch gedacht habe. Wir betrachten der Einfachheit halber mal nur den WW-Bereich. Wie wird denn üblicherweise Warmes Wasser abgerechnet? Da es nur einen Hauptzähler gibt, muss doch jegliche Erfassung von Warmwassererzeugung hinter diesem Hauptzähler stattfinden, wie bei mir. Wie soll ich den WW-Gesamtzähler definieren, damit das funktioniert. Hätte ich nur diesen WW-Gesamtzähler, müsste das doch funktionieren. Wenn dann wegen der räuml. Bedingungen noch 2 Zählen dahinter liegen, sind diese dann nicht im Sinne der Software "untergeordnete Zähler? Ich füge nochmal mein Bild der WW-Zählerdefinition ein. Liege ich hier total verkehrt? Ich bin ziemlich verwirrt.