Ordentliche Buchung bei 2 Mietwohnungen mit 2 Aktenzeichen unter WISO Grundsteuer

  • Hallo,


    Ich habe hier eine Frage zur ordentlichen Buchungen von 2 Mietwohnung unter WISO Grundsteuer im Bundesland NRW


    Angenommen das Grundstück hat insgesamt 500 m2

    das Haus entspricht 250 m2


    Mieter 1 hat ein eigenes Aktenzeichen .../...-.-......0

    Wohnungsgöße 50 m2

    Mieter 2 hat ein eigenes Aktenzeichen .../...-.-......6

    Wohnungsgöße100 m2


    Frage:

    Kann/muss ich jetzt unter 1 Aktenzeichen 2 Wohnungen eintragen

    und unter dem 2. Aktenzeichen die Einträge kopieren


    siehe:

    Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen

    Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 60 m²

    Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 60 m²1
    mit einer gesamten Wohnfläche in m²50

    Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m²

    Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m²1
    mit einer gesamten Wohnfläche in m²100



    Dann hätte ich ja theoretisch den Grundsteuerwert x 2 :/


    Oder andere Frage - wie teile ich das Haus/ den Garten/ die 2 Mietwohnugen auf beide Steuernummern auf ??

    Hierzu hält sich das Programm ziemlich bedeckt.


    Mit einem großem Kopfschütteln zur deutschen Bürokratie und Gründllichkeit :( im voraus vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe hier eine Frage zur ordentlichen Buchungen

    Was hat denn die Grundsteuererklärung mit einer "Buchung" zu tun?


    Mieter 1 hat ein eigenes Aktenzeichen .../...-.-......0

    Wohnungsgöße 50 m2

    Mieter 2 hat ein eigenes Aktenzeichen .../...-.-......6

    Wohnungsgöße100 m2

    Wenn jedes Objekt ein eigenes Aktenzeichen hat, dann ist für jedes Objekt auch eine eigenständige Grundsteuererklärung abzugeben.


    Oder andere Frage - wie teile ich das Haus/ den Garten/ die 2 Mietwohnugen auf beide Steuernummern auf ??

    Zu jedem Objekt wird es auch einen eigenen entsprechenden Grundbucheintrag geben, aus dem sich die Daten ersehen lassen. Darüber hinaus auch dem Kaufvertrag. Und zuletzt auch aus der bisherigen Einheitswerterklärung zu jedem Objekt und dem jeweiligen Einheitswertbescheid dazu.


    Hierzu hält sich das Programm ziemlich bedeckt.

    Da irrst Du aber gewaltig. Aber wenn man noch nicht einmal weiß, welche Art die einem gehörenden Objekte sind, dann sollte man überlegen, diese Erklärungen doch vielleicht in die Hände eines Fachmannes zu geben.


    Du solltest im Forum mal nach den Begriffen Eigentumswohnung bzw. ETW suchen und nachlesen. In denen Kaufverträgen dürfte auch so etwas wie Wohn- und Teileigentum erwähnt sein. Und die Software leitet auch an, wenn man sich an die dafür geltenden Grundsätze hält.


    Mit einem großem Kopfschütteln zur deutschen Bürokratie und Gründllichkeit :(

    Die ist in diesem Fall nun wirklich nicht das Problem. Ein bisschen muss man sich schon mit den Dingen beschäftigen, wenn man meint, seine steuerlichen Angelegenheiten selber erledigen zu können.