Hallo!
Der Vorsteuerabzug steht ja generell zu, wenn die Rechnung vorliegt, unabhängig von der Zahlung.
Wie ist es nun in MEIN Büro zu buchen, wenn die RE vom Dezember 2022 ist, die Zahlung jedoch in 2023 erfolgt.
Mein Büro erfasst die Vorsteuer in der USTVA erst mit Zahlung in 2023. D.h. zustehende Vorsteuer wird erst später geltend gemacht.
Hat jemand eine Lösung?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Mfg