Haupt- und Nebenzähler Problem

  • Hallo,


    wir haben folgendes Problem:

    In meinem vermieten Einfamilienhaus ist für den Strom ein Hauptzähler und für den von meinem Sohn genutzten Einzimmerapartment im Keller ein Nebenzähler eingebaut, ebenso für das Wasser ein Hauptzähler und ein Nebenzähler.

    Baulich war es so am wenigsten Aufwand, da wir das Haus ursprünglich als Einfamilienhaus gebaut hatten.

    Wir finden jetzt keine Möglichkeit im WISO Vermieter Programm das so einzutragen.


    Hat uns jemand einen Tipp, wie wir das eintragen können bzw wie das funktioniert und wie wir trotzdem eine vernünftige Abrechnung machen können?


    Bei den Heizkosten ist es etwas anders, da eine zentrale Holzstückgut Heizung mit Solar fürs Warmwasser, eingebaut ist und die Raumtemperatur über die Fußbodenheizung nur zentral am Heizkessel zentral fürs ganze Haus gesteuert werden kann. Da haben wir die Kosten für das genutzte Holz und verrechnen es über die Quadratmeterzahl.


    Wir sind um jeden Tipp dankbar.


    Herzliche Grüße Katja

  • Strom ein Hauptzähler und für den von meinem Sohn genutzten Einzimmerapartment im Keller ein Nebenzähler eingebaut

    Wohnungsstromkosten sind nicht Bestandteil der Nebenkostenabrechnung. Man kann zwar ein Umlagekonto anlegen, doch auf Basis von Verbrauchswerten laut Zähler kannst du nichts ausrechnen, ausrechnen lassen. Das sollte eigentlich kein Problem sein, aufgrund der Stromrechnung das auszurechnen.


    ebenso für das Wasser ein Hauptzähler und ein Nebenzähler.

    Generell müssen Verbrauchszähler in allen Wohneinheiten vorhanden sein, denn ohne diese Zähler kann man keinen Verbrauch abrechnen bzw. verteilen. Es ist nicht zulässig, vom Hauptwasserzähler den Verbrauch aus der Appartment zu berechnen udn die Differenz selbst zu zahlen.


    Mit der Heizung, dass habe ich nicht so richtig verstanden, denn wenn eine Fußbodenheizung abgerechnet werden soll, müssten auch zwei Wärmemengenzähler vorhanden sein. Inwieweit das bei dir vorliegt kann ich so nicht einfach beurteilen.


    Es gibt aber eine gesetzliche Möglichkeit, und das nur, wenn es max. 2 Wohneinheiten gibt, was ja zutrifft, udn der/die Eigentümer drin wohnen. Da kannst du das auch über z. B. die Wohnfläche und/oder Heizfläche abrechnen.


    Ich würde hingehen, und die Wasserkosten sowie Abwasserkosten mit dem Umlageschlüssel Wohnfläche abzurechnen, denn dann stimmt in etwa die Kostenverteilung.

    Dafür brauch auch kein weiterer Zähler eingebaut werden.


    Hoffe, dass ich etwas helfen konnte.