Hallo,
kleiner 1-Frau-Betrieb mit Ust.-Pflicht seit 1999 erwirtschaftet 2022 deutlich weniger als 22000 € Umsatz. Der Betrieb soll in etwa 2 Jahren aufgegeben werden. Eintritt ins Altersrentnerdasein.
Da nur noch Stammkunden bedient werden sollen und auch keine größere Investitionen mehr vorgesehen sind, dürfte ziemlich sicher auch künftig der Betrag von 22000 € nicht überschritten werden. Übergang zum Kleinunternehmer. Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer und bei der Berufsgenossenschaft sind weiterhin Pflicht.
Seit Anfang dieses Jahres wird in den Kassenbelegen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen. Bin gespannt wie sich die EÜR verhält.
Meine Frage: Muss diese Änderung (Titel) dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden? Es fallen ja die vierteljährlichen Ust-Voranmeldungen weg.
Gruss Runabout