Wenn ich eine PV-Anlage auf einem vermieteten Objekt in 2023 installiere und Teile des Stroms an die Mieter verkaufe, habe ich dann Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und diese an das Finanzamt abzuführen?
A) Wenn ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch gemacht habe, also kein Unternehmer bin.
B) Wenn ich von der Kleinunternehmerregelung keinen gebrauch gemacht habe, also Unternehmer bin.
Danke für einen dienlichen Hinweis.