Schönen Tag !
Ich hatte in 2022 Nachzahlungen für gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge von 2020 in Form von monatlichen Ratenzahlungen.
Sind diese in der EKST-Erklärung 2022 ebenso in der Anlage Vorsorgeaufwand abschreibbar oder sind diese nicht zu berücksichtigen ?
Vielen Dank !