Beginn Zweitwohnung bei Verlegung wie angeben?

  • Guten Abend in die Runde,


    in 2022 lag bei mir erstmalig eine doppelte Haushaltsführung vor, nur leider scheitere ich derzeit an der korrekten Angabe des Beginns.


    Kurz zum Hintergrund: Mein Partner und ich sind vor etwas über 2 Jahren zusammengekommen und lebten zu der Zeit an zwei verschiedenen Orten, wobei die Entfernung zwischen beiden Orten ca. 300 Kilometer betrug. Aufgrund meiner beruflichen Situation + einen berufsbegleitenden Präsenzstudium in Kombination mit einer Betriebsbindung bis 2027 bin ich an meinen derzeitigen Wohnung/den Arbeitgeber gebunden. Mein Arbeitgeber kommt mir aber mit einer großzügigen Home-Office-Regelung entgegen, wodurch ich viel am Wohnort meines Partners verbracht habe. Zum 01.09. haben ich dann dort meinen Zweitwohnsitz angemeldet und bin auch formal und rechtlich in die Wohnung mit eingezogen. Vorsorglich: Nach Rücksprache mit meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt sind auch alle Kriterien der doppelten Haushaltsführung erfüllt.


    Meine Wohnung am Ort der Beschäftigung habe ich zum 01.12.2016 bezogen, mein Einzug lt. Wohnungsgeberbescheinigung ist der 01.09.22, das selbe Datum, zu dem mein Zweitwohnsitz am Wohnort meines Partner beginnt. Wie muss ich die einzelnen Daten eintragen und was ist der Grund der doppelten Haushaltsführung?




    Für eure Mithilfe bin ich euch sehr dankbar!


    Mit freundlichen Grüßen




    Arrax

    • Offizieller Beitrag

    Meine Wohnung am Ort der Beschäftigung habe ich zum 01.12.2016 bezogen, mein Einzug lt. Wohnungsgeberbescheinigung ist der 01.09.22, das selbe Datum, zu dem mein Zweitwohnsitz am Wohnort meines Partner beginnt. Wie muss ich die einzelnen Daten eintragen und was ist der Grund der doppelten Haushaltsführung?

    Das alles musst Du doch als Betroffene am besten wissen. ?(


    Zum 01.09. haben ich dann dort meinen Zweitwohnsitz angemeldet und bin auch formal und rechtlich in die Wohnung mit eingezogen.

    Also hast Du doch Deinen Erstwohnsitz nach wie vor an Deinem Beschäftigungsort. Somit m.E. kein Wegverlegungsfall i.S.d. Rechtsprechung.


    Vorsorglich: Nach Rücksprache mit meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt sind auch alle Kriterien der doppelten Haushaltsführung erfüllt.

    Da bin ich mir aus dem o.g. Grund allerdings nicht so sicher, von daher bin ich jetzt hier raus. Das solltest Du dann mit dem Bearbeiter bzw. einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe abschließend klären.