Arbeitszimmer und AfA (Absetzung für Abnutzung)?

  • Hallo liebe Forengemeinde,



    zur Absetzbarkeit von Aufwendungen bei einem Arbeitszimmer, hätte ich ein paar Allgemeine Fragen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Sagen wir einmal, es ginge um einen Lehrer, der im eigenen Haus (nach 2019 gebaut) ein 11qm großes Arbeitszimmer (9,5% der Gesamthausfläche) eingerichtet hat, welches er alleinig nutzt (nur Arbeitsmittel im Zimmer vorhanden). Die Schule dürfte den „qualitativen Mittelpunkt“ seiner Tätigkeit darstellen, weswegen nur Aufwendungen für das AZ bis 1.250€ / Jahr absetzbar sein dürften, da er auch zu Hause Vor- und Unterrichtsnachbereitungen treffen muss.



    Dazu die 1. Frage


    Das Finanzamt unterscheidet zwei Arten des Zimmers, die jeweils die Abzugsfähigkeit bestimmen:


    „Frage 1: Bildet das AZ den qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung?

    [ja] Der qualitative Mittelpunkt der Tätigkeit liegt im häuslichen AZ.

    [nein] Ein Abzug der Aufwendungen für das häusliche AZ kommt bis einem durch Belege nachgewiesen Betrag von höchstens 1.250€ je Veranlagungszeitraum in Betracht.“



    Antwort: hier wohl [nein].



    „Frage 2: Steht für die berufliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung?

    [ja] Wenn Frage 1 mit „Nein“ beantwortet wurde, kommt ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht in Betracht.

    [nein] Bestätigung durch den Arbeitsgeber erforderlich.“



    => Das verstehe ich nicht. Wenn man Frage 1 mit „nein“ beantworten würde, wären doch 1.250€ absetzbar. Frage 2 weist jedoch daraufhin, wenn man bei Frage 1 mit „nein“ geantwortet hat, kommt ein Abzug (Strom, Wasser, sonstige Nebenkosten) nicht in Betracht. Widerspricht sich das nicht?



    Nun zur 2. Frage: Obwohl ein relativ neues Haus gebaut wurde, käme man bei den abzugsfähigen Aufwendungen für das Arbeitszimmer „nur“ auf ca. 210€/ Jahr, wenn man die Gesamtnebenkosten des Hauses (Strom, Wasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung) / 9,5% (Anteil des AZ an Wohnfläche) rechnet.

    - Relevante Arbeitsmittel wurden in diesem Jahr nicht angeschafft.

    - AfA (Abschreibung für Immobilienkaufpreis) ist wohl nicht möglich, da das Haus selbstgenutztes Wohneigentum darstellt, oder?

    Der Betrag „200€“ kommt mir jedoch extrem wenig vor, weil man ja bis zu 1.250€ absetzen könnte. Habe ich da etwas vergessen mit einzubeziehen?

    Wäre dankbar für alle Hinweise.

    Liebe Grüße