Guten Tag,
Am 9. Februar habe ich mit meiner Buchhaltungssoftware automatisch meine USt.VA abgeschickt und diese zeigte wegen höheren Ausgaben eine negative Umsatzsteuerzahllast an. Heute jedoch habe ich einen Bescheid zur Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorrauszahlung für den Monat Januar 2023 erhalten der keine meiner Vorsteuerbeträge erwähnt. Dieser führt nur meine Einnahmen auf und hat drunter noch die Erläuterung:
Die geltend gemachten Vorsteuerbeträge konnten nicht berücksichtigt werden, weil in den Fällen der Umsatzbesteuerung in den Sonderfällen § 18 Abs. 4a UStG eine Vorsteuerabzug nach § 15 UStG grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
Was könnte da passiert sein denn alle meine Ausgaben Warenbestellungen und Serviceleistungen aus DE waren mit der Umsatzsteuer auf den Rechnungen.
Mit freundlichen Grüßen Michael