Unterbrechung der Auswärtstätigkeit für mehr als 4 Wochen/ 3 Monate Verpflegungsmehraufwand

  • Liebe Forengemeinde,

    ich hoffe auf Eure Unterstützung. Ich wohne in B (Hauptwohnsitz) und habe keine erste Tätigkeitsstätte in N. (mit Zweitwohnung) beruflich veranlasst für weniger als 48 Monate.

    Von dieser Zweitwohnung aus führe ich regelmäßig Auswärtstätigkeiten durch. Die Kosten der Zweitwohnung, Fahrten zwischen Wohnort-Arbeit-Wohnort und die Reisekosten für Auswärtstätigkeiten kann ich alle abrechnen und eingeben.

    Meine Frage bezieht sich auf die Unterbrechung dieser Auswärtstätigkeit für mehr als 4 Wochen (z.B. wegen Kur/Krankheit/Urlaub). Hier sagt das Steuerrecht bei doppelter Haushaltsführung, dass nach dieser Unterbrechung erneut 3 Monate Verpflegungsmehraufwand gestellt werden kann. Aus meiner Sicht ist es bei der doppelten Haushaltführung ziehmlich klar geregelt auch die Eingabe in die SteuerMaske. Diese Regelung trifft auch bei Auswärtstätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte zu.

    Ich finde aber bei der Eingabemaske der Auswärtstätigkeiten keine Info wie ich bei einer 4 wöchigen Unterbrechung den Verpflegungsmehraufwand für die 3 Folgemonate eingeben kann. Vielleicht könnt Ihr mir helfen?


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde aber bei der Eingabemaske der Auswärtstätigkeiten keine Info wie ich bei einer 4 wöchigen Unterbrechung den Verpflegungsmehraufwand für die 3 Folgemonate eingeben kann. Vielleicht könnt Ihr mir helfen?

    Was soll das denn bei ein- oder mehrtägigen Auswärtstätigkeiten für eine Rolle spielen? Und bei längeren Geschäftsreisen wird genau dieser Passus durch das Programm abgefragt.