Verlustvortrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Kann es sein, dass dieses Häkchen auf dem mantelbogen nur für Verluste aus Erwerbseinkommen gilt und nicht für Kapitalerträge?

    Nach meiner Erinnerung ist das so. Wen man eine Einkommensteuererklärung abgibt, muss man dort auch dann kein Häkchen setzen, wenn die

    Erwerbseinkünfte negativ sind. Eigentlich ist das nur zwingend, wenn man einen schlichten Antrag auf Verlustfeststellung und Verlustvortrag stellt.

    In der Praxis kommt das z. B. bei Masterstudenten vor, die keine steuerpflichtigen Einkünfte zu erklären haben.

  • Nach meiner Erinnerung ist das so. Wen man eine Einkommensteuererklärung abgibt, muss man dort auch dann kein Häkchen setzen, wenn die

    Erwerbseinkünfte negativ sind.

    Das kommt m.E. darauf an, welcher Art der "Verlust" ist. Bei bestimmten Konstellationen kann ich das Kreuzchen provozieren. Also wäre die Frage nach dem genauen "Verlust" und dem Ort der Eintragung


    In meinem Fall geht es um den Ausfall eines Privatdarlehens, ...

    S.o., welcher Art, ggf. auch für betriebliche Zwecke eines Dritten, und in welchem Verhältnis sowie wie vereinbart? Wirklich endgültig ausgefallen?