Hallo zusammen,
der Bund hat gemäß des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) für unser Mehrfamilienhaus den Dezember-Abschlag für Erdgas übernommen (Dezember Soforthilfe).
Die Dezember Soforthilfe kann ich anhand des Wärmbedarfs für Warmwasser und Raumheizung individuell für jeden Mieter berechnen.
Ich habe jedoch ein Problem mit der damit verbundene Bescheinigung des geldwerten Vorteils die ich jedem Mieter ausstellen muss.
Die Dezember Soforthilfe muss von unseren Mietern als geldwerter Vorteil bei der Steuererklärung angegeben werden, wird jedoch erst ab einem gewissen Jahreseinkommen steuerrelevant.
Mehr dazu kann mit dieser Suche bei Tante Google in Erfahrung gebracht werden.
Kann mir jemand einen Tipp geben was die Bescheinigung des geldwerten Vorteils zur Dezember Soforthilfe enthalten muss?
Viele Grüße
Abrechner