Gasrechnung, Dezember Soforthilfe, geldwerter Vorteil

  • Hallo zusammen,


    der Bund hat gemäß des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) für unser Mehrfamilienhaus den Dezember-Abschlag für Erdgas übernommen (Dezember Soforthilfe).

    Die Dezember Soforthilfe kann ich anhand des Wärmbedarfs für Warmwasser und Raumheizung individuell für jeden Mieter berechnen.

    Ich habe jedoch ein Problem mit der damit verbundene Bescheinigung des geldwerten Vorteils die ich jedem Mieter ausstellen muss.

    Die Dezember Soforthilfe muss von unseren Mietern als geldwerter Vorteil bei der Steuererklärung angegeben werden, wird jedoch erst ab einem gewissen Jahreseinkommen steuerrelevant.

    Mehr dazu kann mit dieser Suche bei Tante Google in Erfahrung gebracht werden.


    Kann mir jemand einen Tipp geben was die Bescheinigung des geldwerten Vorteils zur Dezember Soforthilfe enthalten muss?


    Viele Grüße

    Abrechner

  • miwe4

    Hat das Thema freigeschaltet.
    • Offizieller Beitrag

    Ist da nicht eher ein Vermieter-Forum oder auch eine Interessenvertretung der richtige Ansprechpartner?


    Merkblatt_-_Soforthilfe_für_Letztverbraucher_von_leitungsgebundenem_Erdgas_und_Kunden_von_Wärme - Quelle Haus&Grund .pdf

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für Deine Antwort.

    Da es sich um eine Art Steuerbescheinigung handelt schrieb ich hier.

    Inzw. unterhielt ich mich mit einem Steuerberater von Haus&Grund und mit der für meine Steuerklärung zuständigen Finanzamtbeamtin.

    Meine Frage konnte von beiden nicht beantwortet werden, es ist noch nicht einmal klar ob der geldwerte Vorteil der durch die Dezember-Soforthilfe entstanden ist in der Einkommenssteuer 2022 oder erst 2023 angegeben werden muss. Die Finanzamtbeamtin will sich erkundigen und hat versprochen mich nächste Woche zu informieren.


    Viele Grüße

    Abrechner

  • Auf Nachfrage erhielt ich die Auskunft, dass die Finanzbeamtin erkrankt ist und voraussichtlich am 4. April wieder im Dienst ist.

    Am 6. April fragte ich noch einmal beim FA nach. Die Beamtin ist noch krank aber eine Kollegin hat sich "ins Zeug gelegt". Ich erhielt zwei Anrufe von ihr.

    Zwischenstand: Im Finanzamt weiß man nichts davon, dass die Dezember-Soforthilfe versteuert werden muss und vermutete ich hätte mich vertan und meinte die 300 Euro-Energiepreispauschale. Vermutlich erhalte ich nach Ostern noch einen Anruf. Ich werde dann berichten.


    Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums entdeckte ich die Pressemitteilung FÜRACKER: WEITER VIELE UNKLARHEITEN BEIM BÜROKRATIEMONSTER DEZEMBERHILFE. Das komplette Jahressteuergesetz 2022 kann man ganz unten auf dieser Homepage als PDF herunterladen.

    Im PDF befindet sich auf Seite 5 der § 123 in dem die Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse geregelt sein müsste.


    Frohe Ostern