Einnahmeausfall durch nichtbezahlte Rechnung wegen Insolvenz des Auftraggebers

  • Anfang 2003 habe ich eine immaterielle, auch anerkannte Leistung (Bauleitung) erbracht, die wegen Insolvenz des Auftraggebers nicht bezahlt wird.
    Wie kann ich diesen Einnahmeausfall in der EÜ darstellen oder kann ich ihn nur in der ESt.-Erklärung für 2003 aufführen.

  • Leider gar nicht, denn das Fianzamt beteiligt sich nicht an Einnahmeausfällen.


    "Ein Geschäft ist nur gut, wenn das Finanzamt glaubt,
    dass es schlecht war."