Die WISO Software geht bei Währungsgewinnen/Verlusten nur bei Haltezeiten von weniger als einem Jahr von steuerlich einzutragenden Gewinnen/Verlusten aus.
WISO Behandlung von Fremdwahrungsgewinne.pdf
Dagegen sagt das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 dass Währungsgewinne und -verluste aus der Veräußerung oder Rückzahlung einer verbrieften oder unverbrieften verzinslichen Kapitalforderung oder eines verzinslichen Fremdwährungsguthabens als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG zu berücksichtigen sind. Betroffen sind hiervon beispielsweise Festgeldanlagen sowie Darlehen in fremder Währung.