Home Office in Deutschland bei ausländischem Unternehmen - keine Lohnsteuerbescheinigung

  • Hallo,


    kurz zu unserer Situation: meine Frau arbeitet für ein kleines amerikanisches Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland über Home Office hier in Deutschland. Da dieses Unternehmen nicht lohnsteuerpflichtig ist bekommen wir keine Lohnsteuerbescheinigung und tätigen auch stellvertretend für das Unternehmen die notwendigen SV-, KV-, RV-, PV-Abgaben (KV ist gesetzlich, aber freiwillig). Einkommensteuer zahlen wir teilweise im Voraus ans Finanzamt.


    Nun meine Frage: wie gebe ich diese Situation am besten in WISO Steuer an (Steuern in Deutschland sind generell ein neues Thema für uns, also entschuldigt auch die einfachen Fragen)? Meine Annahmen soweit:

    Brutto-Lohn: "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" -> "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug"

    Werbungskosten (Home Office Pauschale etc): "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" -> "Ausgaben zu diesem Arbeitslohn"

    Aber jetzt bin ich mir nicht sicher, wo die ganzen SV-, KV-, RV-, PV-Abgaben eingetragen werden sollen. Einfach so tun als hätten wir einen Lohnsteuerbescheinigung und dort eintragen? Ohne Lohn etc (da hatte mir WISO eine Warnung ausgegeben)?


    Irgendwelche anderen Details, die ich beachten sollte?


    Vielen, vielen Dank für jegliche Hinweise!

    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Meine Annahmen soweit:

    Brutto-Lohn: "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" -> "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug"

    Genau. Zeile 21 der Anlage N.


    Aber jetzt bin ich mir nicht sicher, wo die ganzen SV-, KV-, RV-, PV-Abgaben eingetragen werden sollen. Einfach so tun als hätten wir einen

    Bei den Angaben zur Anlage Vorsorgeaufwand, evtl. Selbstzahler.


    Irgendwelche anderen Details, die ich beachten sollte?

    Eine Steuerberatung ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.

  • Vielen Dank für die Antwort!

    Aber jetzt bin ich mir nicht sicher, wo die ganzen SV-, KV-, RV-, PV-Abgaben eingetragen werden sollen. Einfach so tun als hätten wir einen

    Bei den Angaben zur Anlage Vorsorgeaufwand, evtl. Selbstzahler.

    Hm, meinen Sie unter "Allgemeine Ausgaben"->"Kranken- und Pflegeversicherung"? Dort könnte ich die KV und PV Beiträge angeben (ich nehme an nur den Arbeitnehmeranteil?).

    Aber under "Allgemeine Ausgaben"->"Altersvorsorge- und Rentenversicherung" Sehe ich keine Möglichkeit die RV Beiträge einzugeben.

    Und was ist mit der Arbeitslosenversicherung?

    • Offizieller Beitrag

    Es sind die Gesamtbeiträge einzutragen und natürlich die steuerfreien Zuschüsse Dritter. Es lässt sich dort alles Gefragte eintragen. Einfach mal die Begriffe oben rechts in die Programmhilfe/-suche eingeben.

  • Danke, das habe ich auch versucht.


    Vielleicht bin ich nur von der Formulierung verwirrt, denn ich finde (über die Suche) für die RV-Beiträge z.B. unter"Allgemeine Ausgaben"->"Altersvorsorge- und Rentenversicherung" nur folgendes, was denke ich nicht in unserer Situation zutrifft:

    - "Freiwillige Beiträge als Arbeitnehmer"

    - "Beiträge als Nicht-Arbeiter"

    (Es ergibt sich dadurch auch eine andere Berechnung als wenn die Beiträge unter der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden)


    Für die Arbeitslosenversicherung finde ich unter "Allgemeine Ausgaben"->"Übrige abzugsfähige Versicherungen" den Hinweis, dass dort nur *freiwillige* Arbeitslosenversicherungen eingetragen werden sollen.

    • Offizieller Beitrag

    (Es ergibt sich dadurch auch eine andere Berechnung als wenn die Beiträge unter der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden)

    Dann machst Du etwas falsch. Beiträge sind Beiträge und steuerfreie Zuschüsse Dritter bleiben auch eben solche. Du bist nun einmal Selbstzahler durch Deinen "besonderen" Arbeitgeber.

  • Das mag ja sein, deshalb bin ich ja auch hier um nach Hilfe zu fragen. Vielleicht reden wir ja auch aneinander vorbei, denn wenn ich die Eingabemasken verwende gibt es unter "Allgemeine Ausgaben"->"Altersvorsorge- und Rentenversicherung" nur die Punkte wie beschrieben und keine Aufteilung in Beiträge und steuerfreie Beiträge Dritter. Und da kommt eben etwas anderes heraus wenn ich die Arbeitnehmer RV-Beiträge dort, oder in der Eingabemaske für die Lohnsteuerbescheinigung die Arbeitgeber RV-Beiträge (und dann die automatisch ausgefüllten AN RV-Beiträge) eingebe.


    Ich habe auch einen anderen Post gefunden, in dem Sie dazu geraten haben die Eingaben in dem Abschnitt Lohnsteuerbescheinigung zu machen: Ausländischer Arbeitgeber - Arbeitssitz Deutschland - keine Lohnsteuerbescheinigung


    Ich habe von der Firma, die die Berechnung des Lohns und der Abgaben für die amerikanische Firma übernimmt ein "Lohnkonto" bekommen, welches AN und AG-Beträge für alle Abgaben ausweist. Diese versuche ich irgendwo unterzubekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe auch einen anderen Post gefunden, in dem Sie dazu geraten haben die Eingaben in dem Abschnitt Lohnsteuerbescheinigung zu machen: Ausländischer Arbeitgeber - Arbeitssitz Deutschland - keine Lohnsteuerbescheinigung

    Da der Sachverhalt dort ein anderer ist, ist auch die Lösung eine andere.

    Von einem dt. "Lohnbüro" (Steuerberater) erhalte ich die Gehaltsabrechnungen. Sozialversicherungsbeiträge werden ganz normal abgeführt, Lohnsteuer jedoch nicht.

  • Vielleicht reden wir ja auch aneinander vorbei, denn wenn ich die Eingabemasken verwende gibt es unter "Allgemeine Ausgaben"->"Altersvorsorge- und Rentenversicherung" nur die Punkte wie beschrieben und keine Aufteilung in Beiträge und steuerfreie Beiträge Dritter.

    Ich glaube daran liegt es tatsächlich. Denn wenn ich nicht den kompletten Beitrag bei "Allgemeine Ausgaben"->"Altersvorsorge- und Rentenversicherung" eingebe und dazu einen "steuerfreie Beitrag Dritter", dann kommt es eben zu einer anderen Berechnung. Nur kann ich es eben so nicht eintragen außer ich benutze die Eingabemaske für die Lohnsteuerbescheinigung.

  • Ich habe auch einen anderen Post gefunden, in dem Sie dazu geraten haben die Eingaben in dem Abschnitt Lohnsteuerbescheinigung zu machen: Ausländischer Arbeitgeber - Arbeitssitz Deutschland - keine Lohnsteuerbescheinigung

    Da der Sachverhalt dort ein anderer ist, ist auch die Lösung eine andere.

    Von einem dt. "Lohnbüro" (Steuerberater) erhalte ich die Gehaltsabrechnungen. Sozialversicherungsbeiträge werden ganz normal abgeführt, Lohnsteuer jedoch nicht.

    Hm, warum ist der Sachverhalt ein anderer? Es ist doch bei uns genauso, nur dass wir stellvertretend für die Firma die SV-Beiträge abführen. Wo ist der Unterschied?