Ich bin unterjährig verpflichtet worden, Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. So ergibt sich der Fall, dass ich für die Zeiträume 2022-Q1 und 2022-Q2 keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben habe (und auch nachträglich nicht dazu verpflichtet wurde) und ich für die Zeiträume 2022-Q3 und 2022-Q4 dann Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben habe.
Wenn ich nun in der EÜR Ausgaben mit Zahlungsdatum zwischen Januar und Juni 2022 buchen möchte, wollen sowohl Steuer-Sparbuch 2022 als auch Steuer 2023 diese sofort festschreiben. Sollte eine sofortige Festschreibung nicht nur für Zeiträume erfolgen, für die tatsächlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben wurden? Kann man dieses Verhalten irgendwo in den Einstellungen ändern?