Kinderbetreuungskosten -> Abgaben Minijobzentrale

  • Hallo,

    ich habe zur Kinderbetreuung jemanden als Minijob angemeldet.

    Die Lohnkosten trage ich ja unter Aufwendungen bei Kinderbetreuung ein. Trage ich dort auch die Abgaben für KV,RV, usw., die ich an die minijobzentrale bzw. Knappschaft bezahle ein?

    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Die Lohnkosten trage ich ja unter Aufwendungen bei Kinderbetreuung ein. Trage ich dort auch die Abgaben für KV,RV, usw., die ich an die minijobzentrale bzw. Knappschaft bezahle ein?

    Es sind doch die Dir entstandenen Kosten für Kinderbetreuung.

  • Die Lohnkosten trage ich ja unter Aufwendungen bei Kinderbetreuung ein. Trage ich dort auch die Abgaben für KV,RV, usw., die ich an die minijobzentrale bzw. Knappschaft bezahle ein?

    Es sind doch die Dir entstandenen Kosten für Kinderbetreuung.

    Danke für deine Antwort.

    In der Bescheinigung der minijob Zentrale ist folgendes angegeben:


    "Kinderbetreuungskosten

    Fallen Kinderbetreuungskosten unter die Abzugsmöglichkeiten des § 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG, kommt eine Ermäßigung nach § 35a Absatz 5 EStG nicht in Betracht. Dies gilt sowohl für den Betrag, der zwei Drittel der Aufwendungen für Dienstleistungen übersteigt, als auch für alle Aufwendungen, die den Höchstbetrag von 4.000 Euro je Kind übersteigen."


    Ich kenne die Gesetze nicht, aber das hat dann also nichts mit der Angabe der Abgaben in der Steuererklärung zu tun?

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne die Gesetze nicht, aber das hat dann also nichts mit der Angabe der Abgaben in der Steuererklärung zu tun?

    Natürlich hat es das. Dann schau Dir die entsprechenden Gesetzesvorschriften an. Die Info besagt nur, dass Du insoweit für diese Kosten eben nur das eine oder das andere in Anspruch nehmen kannst.