Nebenberufliche Tätigkeit (Übungsleiter) und Arbeitszimmer

  • Hallo,


    ich habe folgende Frage. Ich nutze mein häusliches Arbeitszimmer sowohl für meine Haupttätigkeit, als auch für die nebenberuflichen Tätigkeiten, welche im Rahmen des § 3 Nr. 26 EStG ausgeführt werden.


    Leider lässt sich das nicht mit der Eingabemaske des Arbeitszimmers verbinden.


    Ich habe die Erfassung unter Nutzung wie folgt vorgenommen


    85% berufliche Tätigkeit

    10% sonstige selbstständige Tätigkeit


    Leider sagt mir das Programm, dass ich keine selbstständige Tätigkeit angegeben habe. Das ist aber so nicht korrekt, da ich diese alle unter dem Punkt Übungsleiter aufgeführt habe.


    Die sonstige selbstständige Tätigkeit kann ich aber nicht streichen, da sie sonst den privaten bzw. den hauptberulichen Anteil erhöht.


    Wie kann hier eine korrekte Eintragung vorgenommen werden?

    • Offizieller Beitrag

    Die sonstige selbstständige Tätigkeit kann ich aber nicht streichen, da sie sonst den privaten bzw. den hauptberulichen Anteil erhöht.

    Man könnte den Hinweis ignorieren. Das macht aber keinen Sinn, da man ja auch bei § 3 Nr. 26 EStG entweder den steuerfreien Betrag oder die höheren tatsächlich nachgewiesen Betriebsausgaben geltend machen kann. Im Zweifel sogar einen Verlust. Und für diese Günstigerprüfung müsste man unter Verwaltung des Arbeitszimmers auch die nebenberuflichen Tätigkeiten auswählen können, ansonsten geht die ins Leere bzw. ergibt ein falsches Ergebnis.


    Ich würde mal ein Ticket beim Support aufmachen und den Thread insoweit netter Weise auf dem Laufenden halten.

  • Ja das ist das Problem. Ich werde zwar damit nicht die Grenze der 3000€ erreichen und die Angabe ist ohne finanzielle Bedeutung, aber ich brauche den Prozentsatz, um die Nutzung des Arbeitszimmers korrekt anzugeben.