- Die Photovoltaikanlage wurde im November 2011 in Betrieb genommen.
-Nutzung des erzeugten Stroms: Einspeisung und Eigenverbrauch (geförderter Eigenverbrauch)
- Bisher: Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Frage:
Entfällt die Umsatzsteuer/Umsatzsteuererklärung auf den selbstverbrauchten Strom (geförderter Eigenverbrauch), wenn man nach der Rechtänderung jetzt in den Kleinunternehmerstatus wechseln würde oder wäre diese Umsatzsteuer weiterhin auf den geförderten Eigenverbrauch an den Netzbetreiber abzuführen und damit eine Umsatzsteuererklärung abzugeben?
In diesem Fall würde sich der Wechsel in den Kleinunternehmerstatus ja nicht lohnen, da dann für andere bezogene Leistungen (wie Photovoltaikversicherung) keine Vorsteuer mehr abgezogen werden könnte.