Hallo,
ich habe im vergangenen Jahr die Verwaltung einer WEG übernommen. Für die Erhaltungsrücklage gab es kein separates Bankkonto, daher habe ich eins eingerichtet und die ausgewiesene Summe der EHR per 31.12.2021 im Dezember 2022 vom Hausgeldkonto überwiesen (umgebucht über den Assistenten) und den Gesamtbetrag im Soll eingetragen. Theoretisch sieht das auch ganz gut aus, aber in der Einzelabrechnung und im Wirtschaftsplan werden nun viel zu hohe Beträge nachgefordert. Wenn ich im Soll nur die tatsächlich im laufenden Jahr zu entrichtende Summe eintrage, passt es in den Einzelabrechnungen, aber dann wird in der Rücklagenentwicklung ein hoher Fehlbetrag ausgewiesen.
Ich habe schon ein Dummy-Konto angelegt und das eine oder andere ausprobiert, aber es sieht immer etwas merkwürdig aus.
Ich könnte für den Ausdruck der Hausgeldabrechnungen den Jahresbetrag als Soll eintragen und für den Ausdruck der Rücklagenentwicklung die Gesamtsumme.
Aber damit wäre ich nicht so zufrieden, habt ihr eine Idee, wie man das eleganter lösen kann?
Außerdem hat die vorherige Verwaltung für das Abrechnungsjahr 2021 falsche (veraltete) MEA für die Berechnung der Anteile der EHR verwendet. Dadurch hat ein Eigentümer zu wenig bezahlt, die anderen zu viel.
Ich möchte den Eigentümern vorschlagen, dies mit der Hausgeldabrechnung 2022 zu korrigieren.
Wie würdet ihr das umsetzen?
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!
Viele Grüße
Holger