Wo kann ich die Kosten für den Vergleich mit meiner Ex eintragen?

  • Hallo, ich hätte eine Frage ,

    ich habe einen Vergleich mit meiner Ex nach Scheidung über 50000 Euro abschließen müssen. Überwiesen wurde 13805 Euro im Dezember als Unterhaltsnachzahlung, der Rest im Februar.

    Vereinbart war die Möglichkeit des Realsplittings, aber ich fürchte das bringt nichts.

    Ich muss ja die steuerlichen Nachteile bei ihr übernehmen. Sie ist null kooperativ, also wird es schon mal schwierig an die Daten von ihr zu kommen, läuft wieder nur über Rechtsanwalt mit entsprechenden Koten für mich. Sie verdient, kann aber nur um die 40% arbeiten aus gesundheitlichen Gründen.


    Es gibt Rechner im Netz zur Abschätzung bei Realsplitting. Wenn man damit rumspielt, kommt je nach ihrem Verdienst zwischen 35000 bis 50000 (keine genaue Ahnung) von nicht viel bis zur Nachzahlung raus. Ich zahle keine Kirchensteuer, bei Ihr muss ich sie für die Summe ebenfalls mit übernehmen.

    Von dem Ärger mit Ihr, um Infos zu bekommen, mal abgesehen, glaube ich es ist besser, ich lasse es mit dem Realsplitting bleiben. Ich bräuchte dann einen Steuerberater, weil ich das selber nicht mehr überblicke, der auch einiges kostet.


    Kann ich die 13805 Euro für letztes Jahr und den Rest in diesem Jahr irgendwo in der Steuererklärung plazieren? für letztes Jahr lautete die Buchung rückständige Unterhaltsnachzahlung; es gab eine Unterhaltsklage ohne Urteil mit dem Vergleich außergerichtlich.


    Kann ich die Rechtsanwaltskosten von rund 10000 Euro irgendwo unterbringen?

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich die 13805 Euro für letztes Jahr und den Rest in diesem Jahr irgendwo in der Steuererklärung plazieren?

    Vereinbart war die Möglichkeit des Realsplittings, aber ich fürchte das bringt nichts.

    Was soll das mit "Unterhalt" zu tun haben?

    ich habe einen Vergleich mit meiner Ex nach Scheidung über 50000 Euro abschließen müssen.


    Ansonsten nutze bitte die erweiterte Forumssuche, da in Zusammenhang mit Programmbedienung eigentlich alles zu dem Thema gesagt wurde. Und eine Steuerberatung im weiteren Sinne ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.


    Ansonsten solltest Du Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.