Ich möchte gerne eine Frage eines Eigentümers weitergeben, die ich nicht logisch beantworten kann.
Umbauter Raum erhöht die Miteigentumsanteile (zB eine Garage). Diese sind auch Verteilschlüssel für die Instandhaltungsrücklage. Diese darf aber nicht für Schäden am Sondereigentum eingesetzt werden.
Kann mir hier jemand aus der gedanklichen „Hürde“ helfen?
Vielen Dank