WEG: ein Eigentümer nutzt ein Kellerraum (Gemeinschaftseigentum) als Fitness Raum. Zahlt dafür 30€ und übernimmt die Heizungskosten. Wie bei Stammdaten abbilden?

  • Hallo liebe Profis,

    ich habe zum Anfang des Jahres eine neue WEG übernommen und bin beim Stammdaten anlegen. Bei allen 6 Wohnungen im Haus kein Problem. Nur, wie mache ich das mit diesem Kellerraum? Der Eigentümer überweist monatlich ein Nutzungsgebühr 30€ direkt auf das Rücklagenkonto. Eigentlich bräuchte ich den Kellerraum gar nicht anzulegen, weil diese 30€ das Hausgeldkonto gar nicht berühren, oder? Aber.. Der Eigentümer übernimmt die Heizungskosten für den Raum, die dann auch in der Techem Abrechnung erscheinen. Also muss ich den Keller bei der Heizungsabrechnung berücksichtigen. Habe aber keine Ahnung wie ich den anlegen soll. :(

    Danke euch im Voraus für eure Hilfe!

    Olga

  • Hat Techem eine separate Nutzungseinheit für den Heizungsraum angelegt? Oder sind die Heizkostenverteiler des Raumes innerhalb der Wohnung des Fitness-Nutzers?


    Wenn der Fitnessraum Gemeinschaftsfläche ist, die der betreffende Eigentümer alleine nutzt, dann interpretiere ich die 30,- EUR monatlich als Mieteinnahmen und Vermieter ist die WEG. Wenn er die Miete in die Erhaltensrücklage einzahlt, sind es trotzdem Mieteinnahmen und sollten als solche verbucht werden.


    Du könntest den Heizungskeller einfach als weitere Einheit in dem Haus anlegen. Für Nebenkosten, die nach Fläche umgelegt werden, muss man halt zwischen Mieter und Vermieter eine Regelung vereinbaren, und dann über "Assistenten > Anteile am Umlageschlüssel" entsprechende Eingaben tätigen.

  • Zitat

    Hat Techem eine separate Nutzungseinheit für den Heizungsraum angelegt?

    Ja, genau, der Raum ist eine separate Nutzungseinheit.

    Zitat

    Wenn der Fitnessraum Gemeinschaftsfläche ist, die der betreffende Eigentümer alleine nutzt, dann interpretiere ich die 30,- EUR monatlich als Mieteinnahmen und Vermieter ist die WEG. Wenn er die Miete in die Erhaltensrücklage einzahlt, sind es trotzdem Mieteinnahmen und sollten als solche verbucht werden.

    Hmm.. Dann soll ich nicht WEG-Verwaltung anlegen sondern WEG- und Mietverwaltung? Dann aber bei den Stammdaten unter Eigentümern den 7. Eigentümer Namens WEG? Glaube ich nicht, dass es so klappen wird.. Ich bin noch nicht so weit, aber ich glaube ich werde nur die Lösung suchen müssen, wie ich die Heizkostenabrechnung von Techem aufteile. Vielleicht einfach 2 Abrechnungen (1 für die Wohnung und 1 für den Kellerraum) auf diesen Eigentümer? Ich glaube das wird so am einfachsten sein. Mal sehen..


    Zitat

    Du könntest den Heizungskeller einfach als weitere Einheit in dem Haus anlegen. Für Nebenkosten, die nach Fläche umgelegt werden, muss man halt zwischen Mieter und Vermieter eine Regelung vereinbaren, und dann über "Assistenten > Anteile am Umlageschlüssel" entsprechende Eingaben tätigen.

    Ja, den Raum habe ich extra angelegt. Und wie gesagt an Nebenkosten sind es da nur die Heizkosten.

    Lieben Dank für deine Hilfe!

    Olga

  • Gute Idee von Grubel, so würde ich das auch machen. Bitte das Objekt als WEG- und Mietverwaltung anlegen.


    Der Keller wird eine "Einheit", bitte als solche anlegen, die gemietet werden kann - als Mieter ist Herr xy einzutragen. Dadurch, dass es ihn auch als Eigentümer gibt, kannst Du ihn auch als Mieter einer Sache zuordnen. Dort hat er Miete zu zahlen - und auch die Heizkosten sind entsprechend mit techem abzurechnen.


    Die 30,- € gehören nicht auf das Rücklagenkonto, sondern auf das WEG-Girokonto. Es sind Einnahmen und keine Rücklagen. Die Mieteinnahmen gehen über das Konto 8650 (sonstige Einnahmen der WEG, das Konto gibt es vorgefertigt). Eventuell ist es inaktiv, dann muss du es über die Stammdaten aktivieren. Die 30,- sind nur Mieteinnahmen? Dann müsste er die Heizkosten "nachzahlen". Ansonsten die 30 € anteilig aufteilen.