Einkommensteuer - Stipendium - Selbstständigkeit

  • Hallo,

    in einem andren Forum wurde mein Problem mit „noch nie gesehen sowas“ kommentiert. Ich versuche mal den eigentlich nicht komplizierten Fall möglichst geordnet dar zu stellen:



    Ich erhalte das ganze Jahr über ein NICHT-steuerfreies Gründer-Stipendium vom Bundesland/Europäischer Sozialfond. Das heißt, die Landeszentralkasse überweist monatlich eine „Zuwendung für Unternehmensgründung in Form von Beihilfe zum Lebensunterhalt“.

    Das in diesem Zusammenhang gegründete Unternehmen hat aber im Steuerjahr keinen Euro verdient, es gab keine Auszahlung an mich. Bei Ämtern, Versicherungen usw sollte ich mich immer als „selbstständig“ oder „Stipendiat“ bezeichnen. Ich bin jedenfalls nicht im eigenen Unternehmen angestellt.

    Im Jahr zuvor, 2021, gab es keine Probleme: Finanzamt hat empfohlen die monatliche Zuwendung als „Andere Einnahmen/Wiederkehrende Bezüge“ zu bezeichnen.


    => Arbeitnehmer , Rentner = 0

    => Einnahmen aus Selbstständiger Tätigkeit = 0

    => Andere Einnahmen = xy.zzz,00 €


    Ich übe ja trotzdem eine Arbeit aus, bin steuerpflichtig und dieses Jahr habe ich Anschaffungen (Computerhardware) sowie die dauerhafte Arbeit im Homeoffice.


    Zum Problem: Ich mache die EKS mit der WISO Steuer-App. Dort kann ich aber die Homeofficepauschale und die Anschaffungen (anscheinend) nur eintragen, wenn ich als Arbeitnehmer oder Selbstständiger gelte - bzw ich hier Einnahmen habe. Ich dachte schon daran, mich dann einfach als Selbstständig einzuordnen. Dann aber muss ich meine Einnahmen dann klassifizieren als ENTWEDER Einnahmen Überschuss oder Bilanzierung. Das passt ja irgendwie auch alles nicht…


    Gibt es (k)einen Weg die Angeschafften Geräte sowie die Homeofficepauschale im Formular unterzubringen ohne sich als Selbstständig oder Arbeitnehmer zu bezeichnen?


    Danke und Grüße

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Einkommensteuer - Stipendium-Selbstständigkeit-Konfusion“ zu „Einkommensteuer - Stipendium-Selbstständigkeit“ geändert.
  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Dem Forum ist eine Steuerberatung in der gewünschten Art aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Mit Programmbedienung hat die Fragestellung eigentlich nichts zu tun, da es nur um rechtliche Würdigung geht. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Information dazu kannst Du m.E. einem aktuellen BFH-Verfahren entnehmen:
    Besteuerung eines Promotionsstipendiums BFH-Urteil vom 28.09.2022 X R 21_20.pdf

    Daraus erklärt sich m.E. auch die Empfehlung des Finanzamts.


    Ansonsten solltest Du Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einkommensteuer - Stipendium-Selbstständigkeit“ zu „Einkommensteuer - Stipendium - Selbstständigkeit“ geändert.