Dozent bei der VHS mit einem Betrag unter 1.000 Euro. Wo einpflegen?

  • Liebes Buhl-Team,

    im letzten Jahr schulte ich in einem VHS Kurs Anfänger im Fotografieren. Ich bin Rentner und habe das nie gelernt... only learning bei doing. Ich habe kein Kleingewerbe oder Ähnliches.

    Jetzt habe ich das Wiso-Programm und möchte den Betrag einpflegen.

    Ich denke, dass der Betrag bei "Freiberufliche Tätigkeit-laufende Einkünfte" eingetragen werden muss. Aber wie geht es dort weiter?

    Es handelt sich um Fahrtkosten und Parkgebühren, die mir entstanden sind und dann eben den erhaltenen Betrag.


    Wer kann mich hier mal durchführen?

    lieben Dank

    Marlene


  • Guten Tag Marlene,


    Einnahmen als Übungsleiter einer Volkshochschule sind Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.

    Bei einer Rentnerin bzw. einem Rentner sollte es sich um eine Nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 handeln.


    Damit wären die Einnahmen bis zu einer Höhe von 3.000 € steuerfrei.


    Auszug aus § 3 Nr. 26: Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;


    Will sagen: Fahrtkosten und Parkgebühren sind nur als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen, wenn diese 3.000 € / Jahr übersteigen.



    Bei WISO Steuer 2023 wird man über Gewinneinkünfte / Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit / Einnahmen aus Nebenberuflicher Tätigkeit sehr verständlich geführt.

    Ich hoffe das es bei Deinem Programm auch so ist.


    Viel Glück!



    • Offizieller Beitrag

    Jetzt habe ich das Wiso-Programm und möchte den Betrag einpflegen.

    Gib doch einfach mal oben rechts in die Programmhilfe/suche den Begriff nebenberuflich ein. Auch unterrichtende Tätigkeit als Eingabe ist dort zielführend. ;)

  • Sorry Miwe4 :love: und Rodins Denker :love: ,

    ich habe jetzt erst gesehen, dass ihr mir so schnell geantwortet habt. Ich habe das Wiso Sparbuch und hatte auch unterrichtende Tätigkeit bzw. nebenberuflich eingesetzt und abgefragt. Das hatte ich auch verstanden.


    Was mir allerdings immer noch nicht klar ist, ob ich überhaupt etwas eintragen muss, wenn ich unter 3.000 Euro bleibe und das werde ich auf alle Fälle.


    Es wäre schön, wenn mir hier noch einmal einer eine Antwort dazu schreiben könnte.

    besten Dank Marlene

  • Was mir allerdings immer noch nicht klar ist, ob ich überhaupt etwas eintragen muss, wenn ich unter 3.000 Euro bleibe und das werde ich auf alle Fälle.

    Aber sicher. Die Anlage S zur Einkommensteuererklärung muss in jedem Fall befüllt werden, auf die Einreichung einer EÜR wird vielfach verzichtet.

    • Offizieller Beitrag

    Was mir allerdings immer noch nicht klar ist, ob ich überhaupt etwas eintragen muss, wenn ich unter 3.000 Euro bleibe und das werde ich auf alle Fälle.

    Das Ganze dient der Vollständigkeit der Erklärung, was Du ja letztlich mit Abgabe Deiner Erklärung bestätigst (und früher mit der Unterschrift). Das Finanzamt bekommt ja auch Kontrollmitteilungen und kann dann direkt ersehen, ob Du das in Deinen Zahlen berücksichtigt hast. Spart im Zweifel beiden Seiten Zeit und ggf. auch Ärger.