Besteuerung von "Gratisaktien" /Anlage SO der ESt-Erkärung

  • Frage: Wie werden vom Arbeitgeber erhaltene sog. Gratisaktien, die nach 3 jahren erst veräußert werden können, in der Einkommensteuererkärung angegeben. Wo trägt man in der Einkommensteuererkärung Anlage SO das ein? Oder muss das überhaupt eingetragen werden? Der sog. Spread unterliegt im Kalenderjahr der Übertragung nicht der Besteuerung. Ist das richtig ?

    Wer kann mir helfen?


    Freundliche Grüße

    B. Richter