Liebes Forum,
2022 habe ich für zwei Monate Elternzeit genommen und entsprechend beantragt. Nun möchte das Bezirksamt eine EÜR für den genauen Zeitraum vorgelegt bekommen, inklusive AfA nach § 4 Abs. 3 EStG.
Ich vermute, dass das ohne Weiteres nicht geht, da ich weder in der Dokumentation noch nach intensiven Suchen eine derartige Funktion gefunden habe. Ich bin nicht bilanzierungspflichtiger oder gewerbesteuerpflichtiger Einzelunternehmer (Dienstleister) und hatte während dieses Zeitraums 10 Buchungen.
Wie würdet ihr mit dieser Forderung umgehen, die EÜR kopieren und die 10 irrelevanten Monate löschen? Allerdings sehe ich die EÜR auch nur, nachdem ich sie per Elster übermittelt habe - oder lässt sich der PDF-Export auch anders anstoßen?
Viele Grüße und danke im Voraus
Jonas