In den Bereitschaftsdiensten muss ich regelmäßig am Arbeitsort übernachten (Kinderwohngruppe). Sind diese Übernachtungen als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar, und wo/wie trage ich diese in der Steuererklärung ein
Dankeschön
In den Bereitschaftsdiensten muss ich regelmäßig am Arbeitsort übernachten (Kinderwohngruppe). Sind diese Übernachtungen als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar, und wo/wie trage ich diese in der Steuererklärung ein
Dankeschön
Und welcher Art Kosten entstehen Dir dafür? Als Aufsichtsperson wirst Du ja wohl kaum für die Übernachtung bezahlen müssen.
Für die Übernachtung entstehen mir keine Kosten, aber ich dachte an die "Verpflegungspauschale bei Abwesenheit von der Wohnung".
Im "www." hatte ich diese Info dazu gefunden: "Übernachtungskosten kommen auch als Werbungskosten in Betracht, wenn der Steuerpflichtige aus dienstlichen Gründen gelegentlich am Ort seiner 1. Tätigkeitsstätte übernachtet."
Für die Übernachtung entstehen mir keine Kosten, ....
Somit gibt es auch nichts abzusetzen.
... aber ich dachte an die "Verpflegungspauschale bei Abwesenheit von der Wohnung".
Das hattest Du doch schon: Werbungskosten Reisekosten Verpflegungspauschale
Übernachtungskosten kommen auch als Werbungskosten in Betracht, wenn der Steuerpflichtige aus dienstlichen Gründen gelegentlich am Ort seiner 1. Tätigkeitsstätte übernachtet."
Was aber ein ganz anderer Sachverhalt ist, bei dem zudem auch tatsächliche Kosten entstehen und nachgewiesen werden müssen.