Abschreibung einer vermieteten Eigentumswohnung

  • Hallo,


    wir sind gerade dabei, unsere Steuererklärung anzufertigen und haben eine Frage zur Abschreibung unserer vermieteten Eigentumswohnung.


    Es geht um die Aufteilung des Gebäudes in Grund und Boden bzw. Gebäude. Wir wählen die programmuntertützte Aufteilung.


    Die Grundstücksgröße ermitteln wir über die Miteigentumsanteile und die von unserem Wohnungsverwalter angegebene Grundstücksgröße.


    Die Wohnfläche der Wohnung ermitteln wir aus Angaben der Abrechungsfirma für die Betriebskosten. Dies scheint eine "offizielle" Wohnfläche zu sein. Auf Anfragen zur Wohnfläche erhalten die vom Wohnungsverwalter keine Angaben, da er dafür angeblich nicht zuständig sei.



    Nun zu Problem: Es soll der "Verkehrswert Grundstück je m^2" angeben werden. Für diesen Wert kann man laut Programm den "Bodenrichtwert" annehmen. Diesen Wert ermitteln über Boris ermitteln. Ist das korrekt? Sind Verkehrswert und Bodenrichtwert ein und dasselbe?


    Wo ermittelt man aber den "Verkehrswert Wohn- und Nutzfläche"? Ist hier auch der Bodenrichtwert anzunehmen?


    Vielen Dank

  • Hallo,


    könnt ihr mir bei der Berechnung des Grund und Bodenanteil für Ermittlung der Abschreibung?

    Die Wohnung wurde 01.02.2020 gekauft.

    Die Anschaffungskosten: 265.440Euro (Kaufpreis: 245.000Euro + Anschaffungsneben kosten).

    Bodenrichtwert beträgt 730Euro/qm - per BORIS Bayern (Stichtag 31.12.18)

    Werden die Anschaffungskosten oder nur Kaufpreis herangenommen für die Berechnung?

    Wie hoch ist der Grund und Bodenanteil (%) gegenüber der Anschaffungskosten/ des Kaufpreises?


    Danke,

    Khuyen

  • Werden die Anschaffungskosten oder nur Kaufpreis herangenommen für die Berechnung?

    Selbstverständlich richtet sich das nach den Verhältnissen das dem Kaufvertrag/Kaufpreis. Die Erwerbsnebenkosten sind dann entsprechend zuzuordnen. Das erledigt aber doch alles Deine Software für Dich, welche auch immer Du nutzen magst.


    Maßgeblich ist das Verhältnis der Verkehrswerte im Zeitpunkt der Anschaffung.


    Ich habe die Frage mal zu einer nahezu identischen Fragestellung verschoben. Bitte künftig vor dem Einstellen eines neuen Threads auch mal die erweiterte Forumssuche nutzen.