Differenz zwischen digitalen Bescheiddaten und Papierbescheid

  • Hallo liebe Community,


    ich hatte anfangs Startschwierigkeiten mit dem WISO Programm und dachte, mit der Übermittlung hätte etwas nicht so ganz funktioniert, dass war aber Gott sei dank nicht so.

    Hat alles funktioniert. 2 Wochen nach Abgabe über Elster kam auch schon die Email, dass "ab heute" eine verschlüsselte Datei zum Abruf bereit stände, also öffnete ich WISO Steuer und tatsächlich rief er den Bescheid ab und das Programm glich das Ganze ab, mit folgendem Ergebnis:



    Nun ist der "vorläufige" Bescheid in Papierform eingetroffen und ich bin doch sehr verwundert.....


    in diesem steht folgendes:


    Nun stellt sich mir zum einen die Frage, weshalb WISO hier eine Differenz im Vergleich zu "Differenz zu Ihrem Vorteil" und dem eigentlichen "Guthaben" aufzeigt und

    verstehe ich das insgesamt leider nicht.


    Weshalb wird die Rückzahlung nicht mit dem Guthaben verrechnet und weshalb muss ich die zu wenig gezahlte Kirchensteuer extra/separat überweisen?


    Auch kenne ich den letzten Satz so nicht in dieser Form.

    In meinen letzten Bescheiden stand bisher immer folgendes:

    Zitat

    Das Guthaben von 12345,6789 € wird erstattet auf das Konto mit der

    IBAN DE12 3456 7890 1234 567 89 bei Fantasiebank Fantasia.


    Ich wäre euch super dankbar wenn hier jemand Licht ins dunkele bringen könnte.


    LG

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Differenz zwischen Differenz zu digitalem Bescheid und Papierform - Allgmeine Fragen - Ersuche euren Rat“ zu „Differenz zwischen Differenz zu digitalem Bescheid und Papierform“ geändert.
  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Differenz zwischen Differenz zu digitalem Bescheid und Papierform“ zu „Differenz zwischen Differenz zu digitalen Bescheiddaten und Papierform“ geändert.
  • Nun ist der "vorläufige" Bescheid in Papierform eingetroffen und ich bin doch sehr verwundert.....

    Dann hast Du keinen digitalen Bescheid, sondern nur die ganz normalen Bescheiddaten übermittelt bekommen. Und da können durchaus mal Differenzen aufgrund technischer Ungenauigkeiten (besondere Kennziffern im FA, etc.) dargestellt werden. Kann man ggf. auch in der Software nachlesen.


    ab Steuerabzug vom Lohn.................. ......... Kirchensteuer evang. Ehemann = 105,95

    mithin zu wenig entrichtet.................. ......... Kirchensteuer evang. Ehemann = 105,95

    .......

    Bitte zahlen Sie spätestens spätestens am 03.08.2023............................................Kirchensteuer evang. Ehemann = 105,95

    Sicher? Das kann ich so in der Kombination nicht glauben, zumal das rechnerisch schon nicht aufgeht.


    Weshalb wird die Rückzahlung nicht mit dem Guthaben verrechnet und weshalb muss ich die zu wenig gezahlte Kirchensteuer extra/separat überweisen?

    Das wäre mir ohne weitere Infos neu. ögliche Besonderheiten kenne ich nur vom besonderen Kirchgeld.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Differenz zwischen Differenz zu digitalen Bescheiddaten und Papierform“ zu „Differenz zwischen digitalen Bescheiddaten und Papierbescheid“ geändert.
  • Sicher? Das kann ich so in der Kombination nicht glauben, zumal das rechnerisch schon nicht aufgeht.

    Das wäre mir ohne weitere Infos neu. ögliche Besonderheiten kenne ich nur vom besonderen Kirchgeld.

    danke vielmals für die zeitnahe Antwort.


    Ja, bin ziemlich sicher :saint:

    beigefügt der Bescheid - anonymisiert -

  • Ja, bin ziemlich sicher :saint:

    Ich nicht. ;)

    ab Steuerabzug vom Lohn.................. ......... Kirchensteuer evang. Ehemann = 105,95

    Das steht da zumindest nicht so. Womit die Abrechnung zumindest rechnerisch zutreffend ist.


    Und Verrechnung bedeutet meistens, dass an irgendeiner Stelle noch ältere Steuerrückstände sein könnten. Und ansonsten bzgl. Kirchensteuer musst Du bei Euch bzw. in Eurem Bundesland nach etwaigen Besonderheiten schauen.

  • miwe4

    oh sorry, der Arbeitstag belastet wahrscheinlich noch immer meine synapsen :wacko:

    ich verstehe nun was du meinst, war aber der Meinung, alles korrekt abgetippt zu haben :whistling:


    Na dann lass ich mich mal überraschen was die Finanzkasse sagt. Bekannt ist mir kein Aussenstand. Weder von mir, noch von meiner Frau.


    Nochmals: Danke vielmals für deine Antworten!