Allgemeinstrom wird nicht genau nach Zähler / Monate abgerechnet

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe jemand kann mir helfen.

    Ich habe den Allgemeinstrom bei Mieterwechsel im Programm eingegeben. Dieser war zum 22.05

    Nun bei der Abrechnung werden die kompletten Kosten auf die m² umgelegt.

    Nun beanstandet mein Mieter, damit vor seinem Einzug mehr Strom verbraucht worden ist als nach seinem Einzug.

    Dies kann man ja anhand dem Zähler erkennen und das Programm gibt es so ja auch aus.

    01.01 - 22.05 = 551,72 kwh

    22.05. - 01.01. = 480,13 kwh


    wie bekomme ich es nun hin, damit der neue Mieter so berücksichtigt wird?

    Ich kann als zweiten Umlageschlüssel keine Tage oder Monate auswählen.


    Gruß Jens

  • Ich kann als zweiten Umlageschlüssel keine Tage oder Monate auswählen.

    Generell wird der Allgemeinstrom nach Wohnfläche umgelegt, wenn kein anderer Umlageschlüssel im Mietvertrag steht, wovon ich ausgehe. Generell kann man keinen Strom über Zähler abrechnen. Du bekommst eine Jahresrechnung für den Strom und gibst die Kosten in Allgemeinstrom ein. Fertig, mehr brauchst du nicht zu machen.

    Wenn jetzt, wie geschehen, ein Mieterwechsel erfolgt, wird vom Programm die Kosten verteilt.


    Hoffe du bekommst das hin.

  • Und noch einen Nachtrag. Wird nicht auch dort über diesen Stromzähler der Betriebsstrom der Heizung "angezapft"? Denn dann müsstest du diesen Betriebsstrom in die Heizkosten buchen, der Rest geht auf den Allgemeinstrom=Beleuchtungsstrom!

  • Ich kann als zweiten Umlageschlüssel keine Tage oder Monate auswählen.

    Generell wird der Allgemeinstrom nach Wohnfläche umgelegt, wenn kein anderer Umlageschlüssel im Mietvertrag steht, wovon ich ausgehe.

    Das habe ich ja so eingegeben und dort auch so berechnet.


    Generell kann man keinen Strom über Zähler abrechnen. Du bekommst eine Jahresrechnung für den Strom und gibst die Kosten in Allgemeinstrom ein. Fertig, mehr brauchst du nicht zu machen.

    Wenn jetzt, wie geschehen, ein Mieterwechsel erfolgt, wird vom Programm die Kosten verteilt.


    Hoffe du bekommst das hin.


    Ja genau hier fängt der Mieter an sich zu beschweren, da ja weniger Strom in seinem Zeitraum benötigt wurde.

    Bei Einzug wurde der Zähler abgelesen.

    Und nun wurden 70 kWh in seinem Zeitraum weniger verbraucht als davor.

    Und das Programm berücksichtigt genau dies nicht.

    Es nimmt die Gesamtkosten teilt sie durch die Fläche und teilt sie den einzelnen Mietern zu.

    Und genau da wird dann nicht berücksichtigt, damit in dem Zeitraum des neuen Mieters weniger verbraucht worden ist.


    Ich hoffe, damit man es verstehen kann, was ich meine

  • Ich hoffe, damit man es verstehen kann, was ich meine

    Eigentlich nicht so richtig. Aber ich versuche es auf einem anderen Weg, sollte ich es richtig verstanden haben.


    Du gibst an:

    Nun beanstandet mein Mieter, damit vor seinem Einzug mehr Strom verbraucht worden ist als nach seinem Einzug.

    Sehe ich es richtig, dass der jetzige Mieter sich "beschwert", dass vor seinem Einzug der Verbrauch höher war als in seinem Zeitraum. Das ist auch ganz klar, wenn man richtig nachdenkt. Denn im Winterhalbjahr geht die Außenlampe, die Treppenbeleuchtung und was immer noch benötigt wird, früher an als in den Sommermonaten.

    Damit du das einschätzen kann, siehe folgende Aufstellung: (1) ehemaliger Mieter, (2) jetziger Mieter


    Am Beispiel der Gradtagstabelle, die bei der Heizkosten dann in Spiel kommt, wenn z. B. durch defekte Wärmezähler kein eindeutiger Verbrauch vorliegt, muss - und es gibt keine andere Möglichkeit - damit der Verbrauch berechnet werden.


    In deinem Fall habe ich den Auszugstermin 22.5. genommen, was auch ein komisches Datum ist, denn in der Regel wird zum 15. oder 1. eines Monats gewechselt, und dort den Verbrauch über diese Gradtagszahlen berechnet.

    Hier siehst du, dass in den knapp 5 Monaten mehr Verbrauch anfällt, als in den restlichen 7 Monaten.


    Die rechtliche Seite sieht aber so aus, dass der Allgemeinstrom laut Betriebskosten-Verordnung standardmäßig nach Wohnfläche abgerechnet werden muss. Außer, wenn du im Mietvertrag diesen Umlageschlüssel nach Personen, was auch noch eine Möglichkeit wäre, angegeben hast. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist, daher muss nach Fläche abgerechnet werden.


    Und für die Zukunft empfehle ich dir, den Beleuchtungsstrom=Allgemeinstromzähler nicht in den Mietvertrag zu nehmen, denn der hat dort nichts zu suchen.

    Zudem, und das hast du mir nicht beantwortet, ist die Frage, wird auch da der Betriebsstrom der Heizung mit bedient, denn dann musst du diese Kosten ebenfalls aus der Gesamtsumme Allgemeinstrom herausnehmen und in die Heizkosten buchen.

  • Ich hoffe, damit man es verstehen kann, was ich meine

    Da errjot scheinbar nicht mehr präsent ist, wäre meine Frage, was ist aus dem Vorschlag von ihm gekommen, wie hast du das nun gemacht. Ich finde den Vorschlag von ihm plausibel.


    Kannst du mal eine Rückmeldung geben?